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Vollmachthier klicken PDF

Beratungshilfe

Sie vergütet die Kosten der vorgerichtlichen Beratung und Vertretung (in Strafsachen nur Beratung) durch den Rechtsanwalt.Dieser erhält eine geringe, in der Regel nicht kostendeckende Pauschale. Voraussetzung in finanzieller Hinsicht ist, dass Sie gewisse Einkommens-  und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Diese werden jedes Jahr angepasst.

Die Beratungshilfe ist beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht – z.B. Amtsgericht Cottbus oder Hoyerswerda – zu beantragen.Hierfür finden Sie oben den entsprechenden Antrag. Soweit Sie Leistungen nach dem ALG 2 / SGB 2 beziehen, müssen etliche Punkte nicht ausgefüllt werden. Der aktuelle ALG 2- Bescheid reduziert Ihren Aufwand beim Ausfüllen. Jede Angabe im Formular ist durch entsprechende Belege (z.B. Kontoauszug, Mietvertrag, Nachweise zu  Vermögen) glaubhaft zu machen.

Wir empfehlen die Beantragung der Beratungshilfe vor Inanspruchnahme des Anwalts. Sie können direkt mit dem Gericht die offenen Fragen / Rückfragen klären und relativ schnell den Beratungshilfeschein erhalten.

In Fristsachen kann es notwendig sein, gleich den Rechtsanwalt aufzusuchen. In diesem Fall muss dann der Antrag nebst Anlagen vom Rechtsanwalt innerhalb von 4 Wochen ab der ersten Beratung an das Gericht eingereicht werden. Da wir Ihre finanziellen Verhältnisse nicht kennen, können wir etwaige Rückfragen des Gerichts nicht beantworten und diese nur weiterleiten. Dies verzögert die Bewilligung und führt zu unnötigen Mehraufwand.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Sie vergütet die Kosten der gerichtlichen Vertretung (nicht in Strafsachen) durch den Rechtsanwalt sowie anfallende Gerichtskosten und Zeugenvorschüsse.

Voraussetzung in finanzieller Hinsicht ist, dass Sie gewisse Einkommens-  und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Diese werden jedes Jahr angepasst. Weiterhin muss die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Es erfolgt also eine grobe Vorabprüfung, ob die Sache „eine Chance hat“.

Die Prozesskostenhilfe ist beim für die Klage zuständigen Gericht – z.B. Landgericht Cottbus, Arbeitsgericht Bautzen, Sozialgericht Cottbus oder Amtsgericht Hoyerswerda – durch den Rechtsanwalt oder Sie selbst zu beantragen.Hierfür finden Sie oben den entsprechenden Antrag. Soweit Sie Leistungen nach dem ALG 2 / SGB 2 beziehen, müssen etliche Punkte nicht ausgefüllt werden bzw. reicht der entsprechende ALG 2- Bescheid. Etliche Punkte müssen aber immer ausgefüllt werden. Jede Angabe im Formular ist durch entsprechende Belege glaubhaft zu machen.

In Strafsachen kommt in verschiedenen Fällen eine Pflichtverteidigung und insofern Bevorschussung der Anwaltskosten etc. durch das Gericht in Betracht. Dies ist nicht identisch mit der PKH.

Vollmacht

Die Vollmacht und Mandatsbedingungen dienen der Legitimierung des Anwalts gegenüber Dritten. Für bestimmte Erklärungen muss die Vollmacht im Original durch den Rechtsanwalt vorgelegt werden, oft möchte die Gegenseite diese auch sehen, z.B. um sicher zu seine, dass z.B. in Unfallsachen der Schadenersatz nicht an den Falschen gezahlt wird bzw. der Anwalt wirklich den Mandanten vertritt. So ist etwa in Bußgeldsachen für die Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen im Gerichtstermin notwendig, dass dieser durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Anwalt im Termin vertreten wird.

Weiterhin sind wir als Rechtsanwälte verpflichtet, auf bestimmte Sachen Sie hinzuweisen. Dies ist in den Mandatsbedingungen zusammengefasst. Nicht alles muss in Ihrem Fall zum Tragen kommen bzw. betrifft nur bestimmte Fallgestaltungen.

Bitte tragen Sie oben Ihren Vor- und Namen sowie darunter den Lebenssachverhalt ein  (z.B. Kündigung durch Arbeitgeber / Schadenersatz aus Verkehrsunfall vom … in … / Vorwurf vom …. wegen Geschwindigkeitsübertretung auf BAB …  / Forderung gegen …. aus ….  / Anfechtung Beschluss Eigentümergemeinschaft … vom … usw.). Unten ist noch das Datum und die Unterschrift von Ihnen notwendig. Ebenso ist auf der zweiten Seite bei den Mandatsbedingungen vorzugehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne vor Ort in Cottbus oder Hoyerswerda zur Verfügung.

Das Team von Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen