• Schadenersatz / Schmerzensgeld
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstleistungsrecht
  • Inkasso / Forderungseinzug / Zwangsvollstreckung
  • Bürgschaft u.v.m.
  • Begründung & Beendigung von Arbeitsverträgen
    (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen)
  • Abmahnung,
  • Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (z.B. auf Gehalt, Urlaub, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Dienstwagen)
  • Betriebsübergang, AGG – Gleichstellung, Zeitarbeit
  • Formulierung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten, leitenden Angestellten
   
Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Bandmann
 
Wichtig ist im Arbeitsrecht die Einhaltung von z.T. sehr kurzen Fristen! Gegen eine Kündigung muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden, ebenso bei Entfristung bzw. Streit über die wirksame Befristung. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von 3 Monaten, manchmal gelten auch tarifliche Ausschlussfristen von z.T. nur 1 Monat und kann man durch diese verjährungsartigen Regelungen erhebliche Ansprüche einbüßen. 
  • Miet- und Pachtrecht, Landpachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht / Beschlussanfechtung
  • Maklerrecht
  • Kauf- und Immobilienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Zwangsversteigerung
 
Ansprechpartner sind hier die Rechtsanwältin Bandmann und Sergon.
  • Unfallregulierung, Schadenersatz/Schmerzensgeld
  • Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht & Pflichtverteidigung
  • Fahrerlaubnisangelegenheiten / MPU / Punkteabbau
  • Autokauf & Gewährleistung
 
Ansprechpartner im Bereich Unfallregulierung und Kaufrecht bzw. Verkehrszivilrecht sind alle Kollegen. Beim Kauf eines Autos oder Motorrades gelten kurze Fristen für eine Anfechtung des Kaufvertrages, ebenso können Gewährleistungsansprüche zeitnah ablaufen. Man sollte daher schnell Ansprüche prüfen. Eventuelle Schäden und Mängel sollten gerichtsfest dokumentiert werden. 
 
Nach einem Verkehrsunfall sind zeitnah wichtige Entscheidungen zu treffen – kann man reparieren, muss ich das Restwertangebot des Versicherers annehmen, wie bin ich wieder mobil, wer ersetzte mir meine Schäden. Wir begleiten Sie hier, nehmen Ihnen viel Schriftverkehr ab und setzen Ihre Ansprüche durch.
 
Die Bereiche Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Recht der Fahrerlaubnis decken Frau Rechtsanwältin Bandmann und Herr Rechtsanwalt Bandmann ab. Dies betrifft z.B. Themen wie Bußgeld, Entziehung Fahrerlaubnis, Sperrzeit, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs u.v.m.
  • Unfallregulierung über die Kaskoversicherung / Schutzbrief
  • Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
  • Regressansprüche des Versicherers
  • Prüfung von Obliegenheitsverletzungen
 
Ansprechparter sind hier vor allem Frau Rechtsanwältin Bandmann und Herr Rechtsanwalt Bandmann.

Rechtsgebiet:

Nicht immer ist ganz klar, welche Rechtsgebiete Ihr konkreter Fall berührt bzw. in welches Rechtsgebiet er fällt. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei in Hoyerswerda  versuchen wir dies zu klären, um Sie an den  bei uns hierfür zuständigen Rechtsanwalt / -in weiterzuleiten.

Sollte das Rechtsgebiet nicht von uns bearbeitet werden, so können wir Ihnen ggf. helfen, einen entsprechend spezialisierten Kollegen zu finden.

Insofern fragen Sie einfach unverbindlich an, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Sachverhalt fällt und ob bzw. welcher unserer Rechtsanwälte dieses bearbeitet.

Ihre Rechtsanwälte bei Bandmann & Kollegen