Maklerkosten bei Wohnungsvermietung weiter eingeschränkt. Das etwas sperrig klingende „Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ regelt ab 01.06.2015 eine weitere Einschränkung für Makler: Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt […]
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