Nach einem Bericht von heise news vom 17.07.2024 setzt die Polizei u.a. in NRW Lasermessgeräte des Typs TruSpeed LTI 20.20 ein. Diese gemeinhin als Laserpistole bezeichnete Geschwindigkeitsmessgerät wird in der Regel auf einem Dreibein für mobile Geschwindigkeitsmessungen mit nachfolgenden Anhaltevorgang eingesetzt. Es werden also in der Regel also keine Fotos gemacht (anders als bei Poliscan).
Der Nachteil dieses Messystems ist das fehlende Foto vom Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung mit eingeblendeten Geschwindigkeitswert bzw. wird händisch ein Wert am Gerät angezeigt und ist damit die Messung (welches Auto oder was wurde wo gemessen) nicht überprüfbar. Man sieht nur den Wert am Gerät und weiß nicht einmal, wohin das Gerät wirklich gerichtet war.
Der Hersteller dieses Lasermessgerätes soll am 06.07.2024 die Polizei informiert haben, dass es hier Fehlmessungen gibt. Ein Sachverständiger sowie die zuständige Behörde PTB (generell eher Hersteller freundlich und in der Vergangenheit äußerst tolerant bei verschiedenen Fehlern und Problemen von Geschwindigkeits-Messgeräten) sollen es überprüft und Messungenauigkeiten von 3 km/h festgestellt haben. Da mag nicht viel sein, kann aber der Unterschied zwischen 1 Punkt mehr oder weniger oder einem Fahrverbot sein und deutlich höheren Bußgeld sein.
Nach der Ursache der Fehler wird wohl noch gesucht. Derzeit sollen Bußgeldbescheide auf Basis von Messungen dieses Gerätes nicht erlassen werden und könnten so in die „Verjährung laufen“.
Es empfiehlt sich daher zu prüfen, ob in Ihrem Fall dieses Messgerät verwendet wurde und den Fall offen zu halten bzw. auf diese Fehler hinzuweisen. Fristwahrend sollte Einspruch eingelegt werden, damit nicht etwaig ein Bescheid rechtskräftig wird.
Sollte der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig sein, so wäre die Wiederaufnahme zu prüfen. Natürlich kann man ein vollstrecktes Fahrverbot nicht mehr rückgängig machen, man kann aber z.B. die Punkte im FAER in Flensburg wieder reduzieren oder zuviel gezahlte Bußgelder erstattet bekommen.
Bandmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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