Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit Urteil vom 13.9.2013 zu dieser Frage geäußert. Der Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte Hausgeld und Abrechnungsspitzen nicht bezahlt, sondern Insolvenz angemeldet. Sein Vater hatte mit dem Insolvenzverwalter einen notariellen Kaufvertrag über die Wohnung abgeschlossen und sich dann ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen.
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