Das LG Frankfurt / Oder hatte zum Ende des Jahres über den tragischen Fall eines kleinen Mädchens zu entscheiden, das bei einem Unfall an einem Skilift 2 Finger verloren hatte und nun vom Betreiber des Liftes Schadenersatz forderte.

Das Gericht dürfte bei der Höhe u.a. den Dauerschaden – den Verlust der Finger – die Behandlungsdauer und das Alter berücksichtigt haben. Bislang liegt die Urteilsbegründung nicht vor und stellt sich die Frage, ob z.B. ein immaterieller Vorberhalt enthalten ist und wie es mit den weiteren Schadenspositionen aussieht.

Dem Betreiber wurde vorgehalten, die Verkehrssicherungspflichten verletzt zu haben. Was dies im Einzelfall bedeutet, ist am Stand der Technik und allgemeiner Sorgfaltspflichten zu ermitteln – z.B. der StVO oder den FIS-Regeln für Skifahrer bzw. hier den technischen Standards. Hier ist die Argumentation Ihres Anwaltes im konkreten Einzelfall gefordert.

Tragischerweise hatte der Betreiber leider keine Betriebshaftpflichtversicherung und scheint die Solvenz zweifelhaft. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Kind dieses Geld auch erhält.

 

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann vertritt Sie über Cottbus, Hoyerswerda, Bautzen, Lübben oder Senftenberg hinaus zu allen Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld / Schadenersatz nach einem Unfall im Straßenverkehr & in der Freizeit oder wegen einer Straftat. Die hierfür anfallenden Kosten des Anwaltes hat der Schädiger zu erstatten.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich in unserer Kanzlei in Cottbus oder Hoyerswerda an.

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