Wie hoch ist das Mitverschulden, wenn man bei einem Unfall nicht angeschnallt war?

Der aktuellen Entscheidung des BGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

A war auf der Autobahn aus nicht näher geklärten Gründen ins Schleudern gekommen, in die Leitplanken gefahren und dann auf der Autobahn unbeleuchtet zum Stehen gekommen. B fuhr mit Abblendlicht und ca. 130 km/h in dieses vermutlich schlecht sichtbare Fahrzeug. A wurde schwer verletzt. Die Vorinstanzen hatten A zwischen 66 % und nur 40 % zugesprochen. Letztere niedrige Quote wurde damit begründet, dass A zum Zeitpunkt des (zweiten) Zusammenstoßes nicht angeschnallt war.

Der BGH hat nunmehr dieses Urteil aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese werden also eine neue Beweisaufnahme machen müssen.

Er begründet dies damit, dass grundsätzlich sicher eine Anschnallpflicht besteht. Diese Pflicht aus § 21 a StVG gelte aber nicht uneingeschränkt bzw. nach dem Wortlaut nur „während der Fahrt„. Nachdem A die erste Kollision hatte, war sie verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und durfte sich natürlich in Sicherheit zu bringen. Dafür ist es zwingend notwendig, dass sie sich abschnallt. Zum anderen fuhr sie nicht mehr bzw. stand das Fahrzeug.

Fazit:

Der Bundesgerichtshof hat hier dem pauschalen Mitverschuldenseinwand eine Absage erteilt. Es kann von niemanden verlangt werden, angeschnallt im verunfallten Fahrzeug mitten auf der Autobahn sitzen zu bleiben. Dies dürfte Allgemeingut sein. Ob A dies in der Sache weiterhilft bzw. ob die Vorinstanzen mit besserer Begründung die hohe Quote des Mitverschuldens weiter aufrechterhalten, bleibt abzuwarten.

 

Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
in Cottbus und Hoyerswerda

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Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und über die Kanzlei in Cottbus und Hoyerswerda oder das Internet zu erreichen. Das Verkehrsrecht umfasst u.a. die Geltendmachung von Schadenersatz nach Unfällen oder Straftaten sowie die Unfallregulierung und Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen oder Bußgeldern nach Verkehrsunfällen sowie vieles mehr.

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