Das Kraftfahrtbundesamt hat am 28.10.2019 einen Rückruf für verschiedene Audi -Modelle wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen (Stichwort Dieselskandal) veröffentlicht.

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Betroffen sind Audi A4, A5, A6 und A7 der Baujahre 2011 bis 2016 mit bestimmten Motoren. Deren Motorsoftware enthält eine zulässige Abschaltvorrichtung. Aber auch ältere Fahrzeuge mit Euro 4 – Norm sollen betroffen sein.

Man kann nur gespannt sein, welche Teile der Steuerungen noch als legal eingestuft werden und welche als unzulässige Abschaltvorrichtung. In beiden Fällen kommt es aber zu erhöhten Abgaswerten.

Daraus resultieren ggf. wiederum Ansprüche der Kunden gegen den Verkäufer und Hersteller, auch wenn diese versuchen es auszusitzen. Von sich aus kommt da keiner, erst auf Druck haben die Hersteller von Volkswagen über Audi und Seat bzw. Skoda sich in vielen Fällen auf Vergleiche mit erheblichen Zahlungen eingelassen bzw. dann selbst vorgeschlagen.

Rechtsanwältin Sergon
Ihr Ansprechpartner zum Dieselskandal