Radfahrer tödlich verunfallt und liegen gelassen

nach aktuellen Meldungen diverser Medien, soll es gestern zu einem Verkehrsunfall zwischen einem silbernen Transporter und einen Radfahrer bei Luckau (Straße zwischen Kreblitz und Kaßel – Golzig) gekommen sein. Den Radfahrer fand man später tot auf der Straße liegen gelassen. Zwischenzeitlich soll sich der Fahrer bei der Polizei in Lübben gestellt haben –

vergleiche ua.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/fluechtiger-fahrer-stellt-sich-nach-tod-von-radler-15745364.html

 

genauer Sachverhalt noch offen

Bevor man die Sache strafrechtlich oder zivilrechtlich bewerten kann, sollte erst der Sachverhalt in Ruhe ermittelt werden. Dies kann Wochen dauern und werden dies unfallanalytische Gutachter im Auftrag der Staatsanwaltschaft tun. Erst dann kann man auch rechtlich den Fall besser einschätzen.

So schlimm der Tod des Radfahrers ist, kann man aus dem derzeit veröffentlichten Sachverhalt noch nicht beurteilen, welcher der beiden Beteiligten den Unfall verursacht hat. In der Praxis kommt es vor, dass ein PKW-Fahrer den gut sichtbaren Radfahrer „umfährt“. Es gab aber auch schon Konstellationen, in denen der Radfahrer dem PKW die Vorfahrt genommen hat oder schlecht beleuchtet, Schlängellinient fahrend  unterwegs war. Das ist aber derzeit alles Spekulation.

Ebenso ergibt sich aus den Berichten nicht, ob der Radfahrer mit Sicherheit überlebt hätte, wenn man ihn sofort ärztlich hätte behandeln können.

rechtliche Bewertung

An beiden Tatbestandsvoraussetzungen hängt aber eine Strafbarkeit des PKW-Fahrers wegen ggf. fahrlässiger Tötung (Unfall) oder sogar vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen (Liegenlassen eines Schwerverletzten).

Was nach der vorliegenden Schilderung mit hoher Wahrscheinlichkeit als Tatbestand verwirklicht ist, wäre § 142 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. im Volksmund Unfallflucht. Je nach Konstellation kommt es noch zu Verschärfungen, falls Alkohol oder Drogen beim PKW-Fahrer eine Rolle spielte. Der Strafrahmen allein für die Unfallflucht reicht von Geldstrafe bis zur Gefängnisstrafe. Es führt weiterhin in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Das ist aber alles noch das geringere Problem, welcher der PKW-Fahrer bzw. sein Strafverteidiger haben könnte.

Daneben kann es zu erheblichen zivilrechtlichen Forderungen kommen. Bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort droht ein Regress des eigenen Kfz – Haftpflichtversicherers und ein Ausfall der Kaskoversicherung.

Insofern kann man nur raten – lieber vor Ort zu bleiben und in den anderen Fällen dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Martin Bandmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Cottbus

 

Die Kanzlei Bandmann und Kollegen (Rechtsanwälte & Fachanwälte) in Cottbus und Hoyerswerda hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht und Strafrecht mit verkehrsrechtlichen Bezügen spezialisiert. Dies reicht vom der Vertretung in Strafverfahren über Bußgeldverfahren bis hin zu Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadenersatz-Forderungen oder versicherungsrechtlichen Fragen. Daneben decken Kolleginnen weitere Rechtsgebiete spezialisiert ab. Fragen Sie gern unverbindlich an.