Die Verkehrsministerkonferenz und der Bundesverkehrsminister haben sich laut Medienberichten nach der verkorksten Änderung des Bußgeldkatalogs in 2020 auf Änderungen im Bußgeldkatalog geeinigt. Dabei entfallen die geplanten Verschärfungen bei den Fahrverboten entfallen, dafür werden viele Geldbußen deutlich erhöht.

  1. Wann tritt das in Kraft?

3 Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit ab 09.11.2021. Dies bedeutet, dass Taten ab diesem Daten unter die erhöhten Sätze fallen, Taten aus der Zeit davor (auch wenn erst nach dem 08.11. geahndet werden) dem alten Bußgeldkatalog unterfallen.

2. Was ändert sich?

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Bußgelder deutlich steigen. Es wird aber nicht mehr so oft ein Fahrverbot verhängt, wie erst geplant. Zum anderen werden neue Bußgeldtatbestände eingeführt, z.B. Parken auf Parkplatz für Elektroautos etc.

Folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder sind beabsichtigt:

Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.

Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.

Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.

Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.

Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.

Die Sanktion für rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben, ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ wird eingeführt und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet.

Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.

Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.

Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Für normale Pkw bis 3,5 t werden die Geldbußen in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt erhöht:

innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat altBKat neuBKat altBKat neu
bis 1015301020
11 – 1525502040
16 – 2035703060
21 – 258011570100
26 – 3010018080150
31 – 40160260120200
41 – 50200400160320
51 – 60280560240480
61 – 70480700440600
über 70680800600700
  • Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t werden die Geldbußen in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt erhöht:
innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat altBKat neuBKat altBKat neu
bis 1020401530
11 – 1530602550
bis 15 (länger als 5 min)8016070140
16 – 208016070140
21 – 259517580150
26 – 3014023595175
31 – 40200340160255
41 – 50280560240480
51 – 60480700440600
über 60680800600700
  • Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse werden die Geldbußen in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt erhöht:
innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat altBKat neuBKat altBKat neu
bis 1035703060
11 – 15601203570
bis 15 (länger als 5 min)160320120240
16 – 20160320120240
21 – 25200360160280
26 – 30280480240400
31 – 40360640320560
41 – 50480800400700
51 – 60600900560800
über 60760950680900

Bandmann & Kollegen
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