Der Dieselskandal um manipulierte Diesel – PKW aus dem VW – Konzern rund um Audi, Seat, VW und Skoda hat den BGH (Bundesgerichtshof) erreicht. Am 04.05.2020 war Verhandlungstermin, für den 25.05.2020 wird dann das Urteil erwartet.
Streitpunkte in diesem Verfahren eines Käufers gegen die Volkswagen AG sind zum einen die Frage, ob eine sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller zu Lasten der Kunden vorliegt. Dies bestreitet natürlich der Anwalt von VW, zum anderen ist dabei die Zurechnung des Fehlverhaltens der konkreten Mitarbeiter zu dem Hersteller umstritten. Muss der für eine solche Handlung von Mitarbeitern, insbesondere von solchen in wichtigsten Positionen (wie der Leiter der Motorenherstellung), einstehen oder nur wenn der Vorstand persönlich sich die Hände schmutzig gemacht hat?
Zum anderen ist die Frage, ob der Kunde sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Im Kaufecht ist dies für eine Rückabwicklung anerkannt, im Deliktsrecht eher weniger. Aber die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte haben dies gemacht, m.E zu Recht. Der Kläger hier möchte dies aber nicht und hat daher Revision eingelegt.
In diesem Zuge kann man noch über die übliche Laufleistung streiten, je höher desto besser für den Kunden. 250.000 km ist schon die wohl herrschende Meinung, im konkreten Fall hatte das OLG 300.000 km angenommen, was man durchaus im Rahmen der richterlichen Schätzung vertreten kann. Der BGH kann dies im Rahmen der Revision nur eingeschränkt prüfen, ich vermute mal, das er es (ebenso wie 250 tkm) akzeptieren wird.
Warten wir noch etwas ab, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Auch hier vage ich die Prognose, dass der BGH auf die sich herausgebildete Linie der OLG´s einschwenkt und sittenwidrige Schädigung und Anrechnung Nutzungsentschädigung bejaht.
Yvonne Sergon
Rechtsanwältin in Cottbus
Autokauf, Motorradkauf, Dieselskandal, Gewährleistung, Garantie, arglistige Täuschung, Rückabwicklung oder Anfechtung sowie Schadenersatz sind z.B. Themen bei denen wir als Anwälte unsere Mandanten rund um Cottbus und Hoyerswerda regelmäßig beraten und vertreten.
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