Das zu Geschwindigkeitskontrollen genutzte Lasermessgerät Leivtex XV3 (Blitzer) gibt teilweise zu hohe Geschwindigkeitswerte aus bzw. arbeitet fehlerhaft.

Das Leivtec XV3 wird mobil oder in stationären Anlagen als sogenannte Radarfalle genutzt. Technisch ist der Begriff natürlich nicht korrekt, da das Gerät mittels Laser die Entfernung und Geschwindigkeit misst, also nicht mittels Radartechnik.

Seit 2019 fiel das Gerät mit Problemen auf und war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren und Begutachtungen.

Wie Tests mit zwei dieser Geräte unter gleichen Bedingungen zeigten, wurden zwei verschiedene Geschwindigkeitswerte ermittelt und ausgegeben. Es gibt Toleranzgrenzen. Dabei werden bei jedem Messsystem 3 %, mindestens aber 3 km/h, vom technich gemessenen Wert abgezogen und nur auf dieser Basis dann das Bußgeld verhängt. Damit werden kleinere Fehler „eingepreist“ und zu Gunsten des Betroffenen nur dieser Wert rechtlich bewertet. In der Praxis soll damit sicher erreicht werden, dass man also auf keinen Fall einen zu hohen Wert dem Fahrer oder Fahrerin vorhält.

Die Unterschiede zwischen beiden Geräten waren aber viel höher als dieser Sicherheitsabschlag. Das mag nicht viel klingen, kann aber den Unterschied zwischen noch erlaubt und zu schnell, 1 Punkt und keinem Punkt oder Fahrverbot und keinem Fahrverbot sein.

Die Firma Leivtec versuchte ihr System zu retten und besserte im Handbuch nach. Nur half das nicht. Das Gerät misst (reproduzierbar in bestimmten Konstellationen) immer noch falsch.

Endlich ist auch die für Messsysteme zuständige PTB tätig geworden und hat am. In der Vergangenheit fiel die PTB bei ähnlichen Problemen von Messanlagen eher durch Nichtstun auf. Auch hier hieß es bisher, man habe den Fehler selbst nicht reprodizieren können. Mit Stellungnahme vom 12.02.2021 teilte die PTB endlich mit, dass weitere Tests von Gutachtern gezeigt haben, dass das Geschwindigkeitsmessgerät falsche Messwerte zu Lasten des Betroffenen (!) ausgab, die oberhalt der Verkehrsfehlergrenze (s.o. / i.d.R 3 km/h) liegen.
Trotz Änderung des Handbuches durch den Hersteller gab es Fälle, in denen weiterhin zu hohe Werte gemessen wurden. Die PTB hat daher den Hersteller und die Behörden informiert und untersucht die Sache.

Der Landkreis Görlitz, der als Bußgeldbehörde u.a. das Leivtex XV3 einsetzt, hat nach Presseberichten alle Messungen mit diesem Gerät ausgesetzt. Weiterhin muss er prüfen, was den Bußgeldverfahren wegen zu hoher Geschwindigkeit wird.

In der Vergangenheit gab es es in Hoyerswerda bereits einen nachgewiesenermaßen falsch funktionierenden Blitzer und mussten tausende Verfahren rückabgewickelt werden. Dies geht aber nicht so einfach, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Zwar kann man im Einzelfall vielleicht das Bußgeld erstatten, was wird aber mit den angefallenen Anwaltskosten, was mit den Punkten und daraus resultierenden Verwarnungen oder Fahrerlaubnisentziehungen und was wird aus einem Fahrverbot. Ein abgeleistetes Fahrverbot kann man nicht rückabwickeln usw..

Insofern kann allen Betroffenen geraten werden, die Rechtskraft zu verhindern und Einspruch einlegen zu lassen. Sollte das Bußgeld bezahlt sein und mit Punkten versehen sein, sollte hier auf eine Löschungder Punkte und Rückzahlung hingewirkt werden.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig) Stellungnahme:

„… Zwischenstand im Zusammenhang mit mutmaßlichen Messwertabweichungenbeim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV31 Kürzlich wurde der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) der Verdacht gemeldet, dass das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 möglicherweise in sehr speziellen Konstellationen für manche aktuelle Fahrzeugtypen geeichte Geschwindigkeitsmesswerte mit unzulässigen Messwert-abweichungen ausgeben könne. Die PTB hat daraufhin die Situation an ihrer Referenzanlage nachgestellt. Bisher konnte die PTB die gemeldeten Effekte nicht reproduzieren. Die Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald ein definitives Ergebnis vorliegt, wird die PTB die zuständigen Marktaufsichtsbehörden sowie den Hersteller entsprechend informieren, damit, falls tatsächlich erforderlich, geeigneteMaßnahmen eingeleitet werden können.

Nachtrag vom 12.03.2021

Die oben erwähnten Versuche von Sachverständigen hatten gezeigt, dass in speziellen Fällen Geschwindigkeitsmesswerte ausgegeben werden, die die Verkehrsfehlergrenzen verletzen, insbesondere auch zu Ungunsten des Betroffenen. Diese Ergebnisse konnten im Grundsatz an der Referenzanlage der PTB reproduziert werden. Eine ergänzte Gebrauchsanweisung, die der PTB daraufhin vom Hersteller vorgelegt und von ihr am 14.12.2020 genehmigt wurde, konnte die damals bekannten Fälle von unzulässigen Messwertabweichungen ausschließen. Am 09.03.2021 erlangte die PTB nun Kenntnis über weitere Versuche von Sachverständigen, die zeigen, dass es darüber hinaus spezielle Szenarien gibt, bei denen es auch unter den Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann.Die PTB hat daraufhinumgehend den Hersteller und die zuständigen Stellen der Markt-und Verwendungsaufsichtsbehörden informiertund mit intensiven eigenen Versuchen begonnen. Die Ergebnisse stehen noch aus.