Gewerbeauskunft-Zentrale und andere dubiose Adressverzeichnisse – müssen die Beträge für mehr oder minder sinnlose Einträge bezahlt werden?

Verschiedenste Firmen überschütten kleine Firmen mit Werbung. Dies ist zwar lästig, aber grundsätzlich nicht verboten.

Negativ fallen vor allem solche Firmen auf, die den Anschein erwecken, es handele sich um die Anfrage einer Behörde oder es solle nur ein Abgleich oder Vervollständigung von Daten erfolgen. Viele Betroffene lesen sich in der Hektik des Alltags die Schreiben nicht richtig durch und erleben dann eine böse Überraschung, wenn sie mit einer Forderung von mehreren hundert Euro konfrontiert werden bzw. es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag handeln soll.

Selbst wenn man die Schreiben wegwirft, führen doch die Mahnungen oder Erinnerungen dazu, dass mal jemand in der Firma unterschreibt und es zurückschickt.

Wie sollte man sich verhalten?

Die eigene Kommunikation mit den entsprechende Firmen verspricht wenig Erfolg. Diese haben vorgefertigte Standardschreiben und zitieren tatsächlich oder vermeintlich zu ihren Gunsten ergangene Urteile und drohen mit erheblichen Kosten bei Nichtzahlung. Dies ist nicht sehr beruhigend.

Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, den Kopf in den Sand zu stecken. Offensichtlich klagen diese fragwürdigen Anbieter doch hin und wieder.

Sicherheitshalber sollte eine fundierte Stellungnahme erfolgen. Damit wird der Gegenseite verdeutlicht, dass sie im Fall einer Klage kein leichtes Spiel hat und sich lieber einen anderen Gegner sucht.

Zum anderen sind ggf. rechtsgestaltende Erklärungen abzugeben oder Fristen zu beachten. Daher sollte eine Prüfung im Einzelfall erfolgen.Die Kosten einer anwaltlichen Beratung betragen regelmäßig nur einen Bruchteil der geforderten Beträge und ist es daher wirtschaftlich nicht sinnvoll, einfach zu zahlen.

Margit Bandmann
Rechtsanwältin in Hoyerswerda und Cottbus
www.rechtsanwalt-bk.de

Frau Bandmann ist Rechtsanwältin und bearbeitet neben dem Verkehrs- und Mietrecht vor alles das allgemeine Zivilrecht. Hierzu zählt z.B. die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, Beratung zu Verträgen oder Inkasso. Sie berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über die Region um Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda oder Senftenberg hinaus.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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