Schweigen – ein grundlegendes Verfahrensrecht im  Strafrecht und bei Bußgeldsachen

wie ein Kollege in einem aktuellen Artikel (zum Artikel) anhand einiger Beispiele gut darstellt, reden sich Betroffene in Straf- oder Bußgeldverfahren oft um Kopf und Kragen. Es werden Dinge eingeräumt, die sonst nicht zu belegen gewesen wären oder Dinge bestritten, die eindeutig belegt sind und so die eigene Glaubwürdigkeit ruiniert.

Zum Teil wird die Ermittlungsbehörde überhaupt erst auf Straftaten oder Qualifikationen gestoßen, von denen diese gar keine Kenntnis hatte.

Natürlich möchte man sich rechtfertigen, natürlich ist es nicht schön sich Vorwürfe anzuhören und sind wir es gewohnt, Dinge sofort klarzustellen. In Strafrecht ist dies erstmal aber keine optimale Verhaltensweise (die Hinweise gelten ebenso in Bußgeldsache / Ordnungswidrigkeitenrecht).

Empfehlung für Erstverhalten

Er empfiehlt – und dem schließen wir uns eindeutig an – erst einmal zu Schweigen.

Auch wenn dies vielen Menschen – auch unseren Mandanten – oft schwer fällt. Schweigen heißt nicht, dass ich etwas einräume! Ich muss mich nicht sofort äußern, schon gar nicht nach Ausnahmesituation wie z.B. einem Unfall oder einem Eröffnen eines Strafvorwurf. Man ist in dieser Situation erst einmal aufgebracht, ggf. überrumpelt, vielleicht auch durcheinander. Es ist oft nur eine impulsive, mitunter chaotisch wirkende und unvollständige Antwort möglich.

Oft führt die Polizei „nur“ eine informatorische Befragung durch und eröffnet dem Betroffenen, nach dem er quasi gestanden hat, dass nun ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Die in der StPO (Verfahrensordnung im Strafrecht) klar geregelte Vorschrift, vor einer Beschuldigtenvernehmung auf prozessuale Rechte und die vorgeworfene Straftat hinzuweisen, wird in der Praxis systematisch und gewollt unterminiert.

Man muss aber im Strafrecht nicht an der eigenen Überführung mitwirken!

Man muss sich nicht äußern, wer mit dem PKW gefahren ist.

Man hat bei Angehörigen und Ehepartner ein Aussageverweigerungsrecht!

Man sollte ebenfalls keine Angaben zum Einkommen, Beruf oder sonstigen Hintergrund machen. Gut in Erinnerung ist noch ein Fall, in dem es dem Strafverteidiger gelang, entlastende Moment vorzutragen und so die Geldstrafe auf die Hälfte der Zahl der Tagessätze zu drücken. Diese Bemühungen machte der Mandant sofort wieder zu nichte, in dem er angab, ein doppelt so hohes Einkommen zu haben, wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl geschätzt hatte. Damit erhöhte sich der einzelne Tagessatz entsprechend.

Für Waffenbesitzer und einige staatlich reglementierte Berufsgruppen oder Beamte können sich aus einer strafrechtlichen Verurteilung weitere Folgen ergeben, die im Ausmaß über die eigentliche Verurteilung weit hinausgehen. Dies sollte man nicht risikieren.

Deshalb die ganz klare Empfehlung:

Reihenfolge:

1) Schweigen Sie!

2) Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt.

3) Lassen Sie diesen Akteneinsicht nehmen und sich dann zum Verfahren und weiteren Vorgehen beraten. Es können dann noch entlastende Momente vorgetragen werden und mag man sich überlegen, wie man sich zur Sache einlässt.

 

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht in Cottbus un Hoyerswerda. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie Bußgeldverfahren (u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Verstoß gegen Lenkzeiten, Überladung) oder Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung) sowie vieles mehr. Daneben vertreten wir Mandanten in weiteren Bereichen des allgemeinen Strafrechts, etwa Vorwurfen wegen Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Untreue usw.

Als Strafverteidiger in Hoyerswerda und Cottbus beraten und vertreten wir Sie vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sie müssen also nicht unbedingt vor Ort in die Kanzlei kommen. In Strafsachen sollten wichtige Dinge aber nicht per Email / Telefon / Fax geklärt werden. Die Vertretung als Verteidiger vor Gericht erfolgt über Hoyerswerda oder Cottbus natürlich überregional.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.