Stornierung Flugreise
Urlaubszeit – schönste Zeit. Viele verreisen mit dem Auto, manche mit Bus oder Bahn, oft wird es aber ein Flug in ferne Länder. Einen solchen kann man als Komplettreise buchen oder aber auch günstig getrennt. Sei es direkt bei der Fluggesellschaft oder eines der Flugportale.
Leider muss man manchmal den gebuchten Flug stornieren. Sei es Krankheit, Urlaub nicht erhalten oder was auch immer. Bekomme ich dann das gezahlte Geld wieder?
Erfahrungsgemäß wehrt sich da die Fluggesellschaft meist und bietet nur einen Bruchteil des Flugpreises an. Der Rest sei so oder so angefallen. Man habe noch genug Plätze frei gehabt und andere Buchungen auf diese vergeben können. Man habe sich also nichts oder kaum etwas erspart, was man dem Fluggast zurückzahlen könnte.
Das fand ein Fluggast nicht gut und klagte auf Rückzahlung des Flugpreises.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Fluglinie trotz Stornierung der Flugreise zur Erstattung von sagenhaften 95 % des Flugpreises. Lediglich 5 % könnte sich die Fluglinie behalten. Ein sehr gutes Ergebnis (aus Sicht des Fluggastes).
Begründet wurde dies damit, dass zwar der Fluggast die Darlegungs- und Beweislast für die ersparten Aufwendungen trägt, dies aber kaum wissen kann. Daher müsse die Fluglinie im Rahmen der sekundären Darlegungslast sehr genau hierzu vortragen. Dies habe sie nicht ausreichend getan und würde daher der gesetzliche Wert greifen.
Also – nicht alles was man als Stornokosten von Ihnen fordert ist rechtens. Oft lohnt sich hier hart zu bleiben und kann sehr viel zurück gefordert werden.
Ansprüche ergeben sich nicht nur aus der Stornierung, sondern auch bei Verspätung von Flugreisen oder Schlechtleistung des Reiseanbieters.
Yvonne Sergon
Rechtsanwältin in Cottbus

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