Die formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter wird auch bei gewerblichen Mietverträgen weiter eingeschränkt – nicht nur bei privater Nutzung – so u.a. OLG Dresden – 06.03.2019: Dort heiß es: 1. Die zu Wohnraummietverträgen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung in §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 538 […]
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