In seiner Entscheidung vom 06.07.2011 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß des Vermieters gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Nachdem der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erteilt hatte, wurde diese durch Mieter im Hinblick auf die Positionen Müllgebühren angegriffen und dabei der vom Deutschen Mieterbund e. V. herausgegebene Betriebskostenspiegel für Deutschland herangezogen. […]
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