Lenkzeiten und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr

Insbesondere die Verordnung EG Nr. 561/2006 regelt, welche Fahrzeuge ein Kontrollgerät (früher die bekannte Pappscheibe, heute der viel genauere digitale Fahrtenschreiber, ggf. mit Anbindung an das Flottenmanagement) nutzen müssen und welche Pausenzeiten einzuhalten sind.

Eine der wichtigsten Regeln ist, dass die tägliche Fahrzeit nicht die Grenze von 9 Stunden überschreiten darf und nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten notwendig ist. Letztere kann man in einen ersten 15 Minuten- und einen zweiten 30 Minuten-Abschnitt aufteilen.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden lang sein.

Daneben sind die deutschen Arbeitsschutzvorschriften und teilweise statt der EG-Verordnung die Bestimmungen des AETR einzuhalten.

Vor allem das BAG und die Polizei kontrollieren die Einhaltung dieser Bestimmungen stichpunktartig. Nach unserer Erfahrung wird bei vielen Unfällen, in die ein LKW irgendwie verwickelt ist, der digitale Fahrtenschreiber routinemäßig ausgelesen und auf Geschwindigkeitsübertretungen vor dem Unfall oder Verstöße gegen die Lenkzeit überprüft. Dies ist noch Monate rückwirkend möglich.

Da nicht nur gegen den betroffenen Fahrer, sondern auch gegen das Unternehmen bzw. die dort handelnden Personen empfindliche Geldbußen verhängt werden können, ist auch der Arbeitgeber gefragt, will er diese vermeiden.

Der höchste von uns bislang vertretene Lenkzeitenverstoß lag deutlich über 10 Stunden und führte zu einem Bußgeldbescheid gegen den Fahrer weit jenseite von 2.000 €!

Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern sich vorab beraten.

Sollten Ihnen bereits ein Verstoß vorgeworfen werden, so machen Sie vor Ort keine Angaben sondern lassen sich von den konkreten Beamten bzw. Behörde vor Ort den genauen Vorwurf schriftlich geben (z.B. Ausdruck der Prüfsoftware) und schalten  einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt ein.Machen Sie auch keine Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen oder erkennen etwas an. Sie sind hierzu nicht verpflichtet und haben das Recht zu schweigen.

Ihr Rechtsanwalt wird für Sie Akteneinsicht nehmen, den Vorwurf auf dessen Nachweisbarkeit und Richtigkeit prüfen und schlimmstenfalls versuchen, zumindest die Geldbuße zu reduzieren. In dem oben genannten Fall konnten wir immerhin noch eine Reduzierung auf 1/4 und Ratenzahlung erreichen.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie LKW-Recht, Bußgeldverfahren u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, unzureichende Ladungssicherung, Verstoß gegen Lenkzeiten, Überladung, mangelhafte Wartung und unzureichender Zustand des LKW sowie vieles mehr. Herr Rechtsanwalt Bandmann hat weiterhin den theoretischen Kurs zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Über Hoyerswerda, Cottbus, Spremberg oder Wittichenau hinaus beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sie müssen also nicht unbedingt vor Ort in die Kanzlei kommen. Auch in Gerichtsverfahren kann meist erreicht werden, dass Sie vom persönlichen Erscheinen entbunden werden, was nicht nur die Fernfahrer unter unseren Mandanten wesentlich entlastet.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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