„Unfallflucht“ –
Hier gibt es viele Szenarien, wie Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden. Sei es, dass Sie durch die Polizei in Cottbus nur angeschrieben und vorgeladen werden oder etwas wahrscheinlicher, dass diese vor der Tür steht, nach Ihrem Auto fragt und ob Sie damit gefahren sind bzw. da oder dort waren. Oft will man auch ihr Auto sehen.
Ihnen wird ggf. sofort oder erst später vorgeworfen, ein anderes Fahrzeug beschädigt oder einen Menschen verletzt zu haben und dann davongefahren oder gelaufen zu sein, zumindest nicht Ihre Daten herausgegeben oder nicht bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort bzw. nicht lange genug gewartet zu haben. Dieser Vorwurf kann Sie natürlich auch als Radfahrer oder Fußgänger treffen, soweit Sie am Unfall beteiligt waren.
Wie sollten Sie sich (aus rechtlicher Sicht) nun verhalten?
Aus unserer Sicht sind folgende Dinge wichtig:
- Sammeln Sie Informationen
- Machen Sie erst einmal keine Angaben.
- Ziehen Sie einen Anwalt bei und lassen Akteneinsicht nehmen und sich beraten.
zu 1.
Wann soll wo was passiert sein?
Inwiefern soll ihr Fahrzeug dabei beteiligt gewesen sein?
Wo soll was an ihrem Auto kaputt sein?
zu 2.
Machen Sie erstmal keine Angaben, insbesondere nicht, wer das Fahrzeug gefahren hat und ob man dort vor Ort überhaupt war. Bitten Sie um eine ordnungsgemäße Vorladen, im Moment müssen Sie keine Zeit haben bzw. kann es zeitlich ungünstig sein.
Auch wenn es Ihnen schwer fällt. Schweigen heißt nicht, dass Sie schuldig sind. Man muss sich nicht sofort äußern, erst recht nicht, wenn hier so ein Vorwurf im Raum steht. Sie sind im Zweifel aufgeregt und nicht vorbereitet.
Mitunter stellen die Polizisten ersteinmal „nur“ informatorisch Fragen.
Erst wenn der Beschuldigte quasi gestanden hat oder vieles einräumt, dann wird formell gegen ihn ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich Unfallflucht) eingeleitet und er erst dann belehrt. Oft ist dies dann viel zu spät. Die in der StPO klar geregelte Vorschrift, vor einer Beschuldigtenvernehmung auf prozessuale Rechte und die vorgeworfene Straftat hinzuweisen, läuft in der Praxis oft leer. Daher unsere klare Empfehlung, generell erst einmal keine Angaben machen. Bleiben Sie da hart.
Weder ob Sie der Fahrer waren, noch ob Sie etwas mitbekommen haben, ob und wie lange sie ggf. gewartet haben etc. – schweigen Sie einfach. Dies ist auch leichter durchzuhalten. Wiederholen Sie dies stoisch.
Ebenso sollten keine Angaben zum Einkommen, Beruf, Arbeitgeber oder sonstigen allgemeinen Punkten gemacht werden, auch wenn der Polizist danach fragt.
Zum Verbleib des Wagens müssen vorerst keine Angaben gemacht werden. Hier gilt erst einmal selbst zu prüfen, ob es wirklich Kratzer oder Spuren gibt, die auf einen Unfall hindeuten. Ggf. ist an dem Auto nichts beschädigt, dann kann man dieses immer noch bei der Polizei vorstellen.
zu 3.
Ohne Akteneinsicht und der Kenntnis, was die Zeugen überhaupt gesagt haben, ist eine sinnvolle Verteidigung kaum möglich. Auf dieser Basis können dann auch entlastenden Punkte vorgetragen werden und auf Lücken im Vorwurf und falsche Annahmen hingewiesen werden. Sie selbst erhalten keine Akteneinsicht. Nur der Verteidiger kann bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (bzw. der jeweils zuständigen) diese beantragen.
Weiterhin muss kurzfristig gegenüber weiteren Beteiligten, insbesondere dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs (soweit Sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs waren) Stellung genommen werden.
Auch wenn man Ihnen Unfallflucht vorwirft, heißt dies nicht, dass Sie den Unfall zivilrechtlich verschuldet haben müssen. Zum anderen gilt es, gegen Sie gerichtete Regressansprüche des Versicherers von Anfang an zu vermeiden.
Margit Bandmann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht Cottbus
Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht in Cottbus. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie das Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung) und vieles mehr. Über Cottbus, Lübben, Spremberg oder Senftenberg hinaus beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sie müssen also nicht unbedingt vor Ort in die Kanzlei kommen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
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