2020 – wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr, viel Erfolg und alles Gute für das Jahr 2020.
Was ändert sich aus rechtlicher Sicht in 2020?
Welche neuen Gesetze greifen und Urteile betreffen Sie und uns?
Da müssen Sie und wir als Anwälte gespannt bleiben und abwarten. Natürlich ändern sich 2020 viele Werte im Steuerrecht oder in der Sozialversicherung. Die Freibeträge werden angepasst, die Grenze für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer angepasst und vieles mehr.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht erhöht sich 2020 der allgemeine Mindestlohn für Arbeitnehmer z.B. auf 9,35 € / h. Es gibt etliche branchenspezifische oder tarifliche Mindestlöhne, die höher liegen, und ggf. auch steigen.
Für Auszubildende wird m.W. erstmals ein Mindestlohn – aktuell 515 € mtl. im 1. Ausbildungsjahr und dann weiter steigend – eingeführt. In etlichen Branchen, z.B. bei Rechtsanwaltsfachangestellten gab es über die Rechtsanwaltskammer oder über Tarifverträge bereits vorher zwingende Vorgaben für eine Mindestvergütung auch für Azubis.
Verkehrsrecht
Die StVO / das Verkehrsrecht soll in 2020 teilweise geändert werden. Derzeit befindet sich das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Mal schauen, wie die Endfassung aussieht und wann sie genau in Kraft tritt.
Fahrzeuge über 3,5 t – also vor allem LKW und Kleinlaster – sollen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (m.E. 4-5 km/h !) abbiegen dürfen. Dies bedeutet, dass ein abbiegender Kleinlaster drastisch herunterbremsen muss, auch wenn die Straße breit ist und vielleicht mit 20 – 25 km/h ein Abbiegen technisch möglich wäre. Darauf müssen Sie sich als Folgeverkehr einstellen.
Der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen soll von einem unbestimmten Rechtsbegriff auf eine konkrete Zahl geändert werden – auf 1,5 innerorts und 2 m außerorts – um insbesondere Radfahrer und Fußgänger zu schützen. Gerade bei Gegenverkehr wird es auf vielen Landstraßen dann nicht mehr gehen, an einem Radfahrer so irgendwie knapp vorbeizuhuschen und man als PKW ggf. mächtig bremsen müssen. Zu knapper Abstand ist insbesondere für Radfahrer sehr gefährlich.
Härtere Strafen soll es bei Verstoss gegen eine Rettungsgasse oder Parken in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen für Radfahrer geben. Relevant ist hier auch die Verschärfung bei 21 km/h innerorts zuviel. Bisher war das nur ein Bußgeld und 1 Punkt. Jetzt gibt es auch 1 Monat Fahrverbot. Den gab es bisher erst ab 31 km/h innerorts und ist daher wahrscheinlich sehr Praxisrelevant. Das betrifft den Bußgeldkatalog (BKatV).
(Aktualisierung 09.07.2020 – die Reform des Bußgeldkatalogs ist wegen eines Verfahrensfehlers wohl unwirksam. Die Länder haben daher die Umsetzung ausgesetzt. Gegen jeden eventuell ergangenen (fehlerhaften) Bußgeldbescheid sollte daher Einspruch eingelegt werden.)
Die beliebten Blitzer-Apps auf dem Handy sollen verboten bzw. mit einem Bußgeld von 75 € bestraft werden. Hier stellt sich für uns aber die Frage, wie man das in der Praxis wirksam kontrollieren will. Wann wird man den wirklich mal angehalten und dann auch noch das Handy kontrolliert?
Mietrecht / Immobilienrecht
Im Mietrecht und WEG-Recht gibt es auch einige Änderungen. Neben erhöhten Wohnungsgeld und dem Dauerthema Mietpreisbremse steht eine Novellierung des WEG, des Rechts der Eigentumwohnung, an. Das soll neben der Lademöglichkeit von E-Autos u.a. die Eigentümerversammlung vereinfachen, dem Verwalter mehr Befugnisse geben oder einem säumigen Eigentümer bei verspäteten Zahlungen des Hausgeldes leichter das Eigentum an seiner Eigentumswohnung entzogen werden können. Ob und wie alle diese Ziele in der Novelle am Ende der Gesetzgebeung umgesetzt werden, bleibt mal abzuwarten.
Mal sehen also, was uns der Gesetzgeber und die Rechtsprechung noch alles in 2020 bringt.
Ihre Rechtsanwälte in Cottbus und Hoyerswerda
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Cottbus

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