Verkehrsrecht: Erster tödlicher Unfall eines autonomen Autos –
Der Unfall des Modells der Marke Tesla – bekannt für seine strombetriebenen Oberklasseautos Modell S etc. – soll sich so zugetragen haben, dass der Fahrer das Fahrzeug selbst fahren ließ. Dann soll ein LKW mit sehr heller Seitenansicht im rechten Winkel hierzu gefahren und das System dies wohl nicht richtig erkannt haben. Manche vermuten, dass das System den hellen Himmel und den hellen LKW nicht auseinanderhalten.Das System ihn nicht als Hindernis erkannt hat. Der LKW bog im Gegenverkehr nach links ab. Er übersah wohl den vorfahrtberechtigten Tesla. Der Fehler liegt also auch beim Fahrer des LKW.
Ob ein aufmerksamer menschlicher Fahrer den Unfall oder die Folgen ggf. noch durch eine Vollbremsung / Ausweichen des Tesla etc. hätte verhindern können, war den Berichten nicht ausdrücklich zu entnehmen. Vermutlich ja, aber nicht zwingend. Das von Tesla verwendete kameragestützte System der Firma Mobileye soll derzeit nur in der Lage sein, Auffahrunfälle zu vermeiden, nicht aber Kreuzungen zu beachten. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen hapert es scheinbar auch – siehe youtube. Das System ist also derzeit nur sehr rudimentär bzw. ein etwas erweiterter Termpomat.
Natürlich war es nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem Unfall kommt. Das wesentlich langsamere Modell von Google war auch schon in kleinere Unfälle verwickelt. Der getötete Fahrer des Tesla soll vorher bereits mehrere Filme aufgenommen und dabei auch bereits nur knapp einem Unfall entgangen sein.
Fazit:
Solche Unfälle werden wieder passieren und sie werden ggf. schlimmer ausfallen. Etwa wenn ein autonomer Bus oder LKW hierin verwickelt ist oder jemand in eine Fußgängergruppe fährt.
Nichts desto trotz sollte man die Technik nicht verteufeln oder Angst vor „Roboterautos“ haben. Sie werden immer leistungsfähiger. Sie werden immer besser im Erkennen und Bewerten der Umgebung. Sie haben mehr Sensoren und können die Informationen besser verarbeiteten. In Standardsituationen, aber auch in komplexen Unfallszenarion wird das autonome Auto zumindest langfristig deutlich leistungsfähiger sein als der normale Mensch. Dies haben die noch relativ primitiven Teilsysteme wie die Automatik, ABS und ESP in der Vergangenheit bereits bewiesen. Dies zeigen vermutlich aktuelle Spurhalteassistenten und ähnliches. Persönlich möchte man vieles nicht mehr missen wollen, wenn auch das automatische Abblendlicht eines getesten PKW den Gegenverkehr derart stark blendet, dass wir es nicht mehr genutzt haben. Der automatische Scheibenwischer funktioniert dagegen relativ gut.
Die Frage rechtlich wird sein, darf das Auto autonom fahren?
Darf der Fahrer die Hände vom Steuer nehmen oder haftet er dann für den Unfall?
Wer haftet für Fehler oder gewisse Unzulänglichkeiten der Systeme (s.o.)?
Ist dies ein Mangel im Rechtssinne und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf oder ist es nur Stand der Technik. Kann der Käufer (derzeit) nicht mehr verlangen?
Kann man den Hersteller auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen oder bleibt es weiter „nur“ beim Fahrer, Halter und KH-Versicherer?
Wird Tesla nun auf Schadenersatz verklagt, da der Begriff „Autopilot“ für einen halbintelligenten Tempomaten, der „nicht mal quer stehende“ Hindernisse erkennt, eine Irreführung der Verbraucher darstellt und nicht ausreichend vor den Gefahren gewarnt wurde?
Hier werden Rechtsfragen noch diskutiert und Normen / Normensysteme angepasst werden müssen. Der aktuelle Stand der Technik wird immer wieder überprüft werden müssen und auf dieser Basis dann das rechtliche System nachjustiert werden. Seien wir gespannt.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht Cottbus
Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie das Verkehrsstrafrecht und vieles mehr. Über Cottbus, Spremberg oder Senftenberg hinaus beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sie müssen also nicht unbedingt vor Ort in die Kanzlei kommen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
Neueste Kommentare