Die derzeitige Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig – BVerfG 10.04.2018 – betrifft mich das?

Das Bundesverfassungsgericht (Urteilstext hier) hat die derzeitige Praxis in den alten Bundesländern – die Grundsteuer auf Basis von Werten aus den 60 – iger Jahren des letzten Jahrhunderts zu ermitteln ( nicht unerwartet ! ) für verfassungswidrig erklärt. Der Zustand in den neuen Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen ist noch krasser. Hier stammen die Werte noch aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg !

Was kommt jetzt auf mich als Mieter oder Grundstückseigentümer zu? Wird alles viel teurer?

 

Ehrlich gesagt – es weiß derzeit keiner.

 

1) neue Modelle für die Erhebung
Mal abwarten, welches Modell der Erhebung ab wann kommt. Hier gibt es seit Jahren keine Einigung innerhalb der Parteien / des Gesetzgebers / der Länder.

Je nach Modell und Gewichtung wird mal die eine oder andere Variante der Nutzung und Lage teurer. Da angeblich die Steuereinnahmen gleich bleiben sollen (warten wir mal ab), müsste es umgekehrt für einige auch billiger werden.

 

2) Änderung Grundsteuer
Wir wagen mal die vorsichtige Prognose, dass sich für die meisten Grundstückseigentümer in Cottbus oder Hoyerswerda sich nicht viel ändern wird (wenn die Politik Wort hält), anders sieht das vermutlich für jemanden in Berlin, Leipzig oder Dresden aus. Dort sind die Werte der Grundstücke deutlich gestiegen und wird das vermutlich (je nach Steuermodell) zu einer höheren Steuer führen.

 

3) Auswirkung
Als Mieter können Sie nur abwarten. Die Grundsteuer wird der Vermieter auf Sie umlegen. Insofern steigen die Betriebskosten ggf. Aber machen Sie sich die Mühe und schauen in die letzte Betriebskostenabrechnung. Wieviel macht das aus, selbst wenn es sich z.B. sogar verdoppelt. Da gibt es andere Positionen, die wesentlich höher sind und über die man sich streiten könnte.

Als Eigentümer eines normalen Hauses werden Sie wegen der eventuellen Anhebung Grundsteuer nicht umziehen oder Teile Ihres Grundstückes verkaufen.Das lohnt nicht.

Als Vermieter trifft es Sie auch nicht bzw. legen Sie es auf Ihre Mieter um.

Als Investor werden Sie ggf. nachrechnen. Hier könnte eine deutliche Anhebung der Grundsteuer – z.B. in einer Toplage – die Rendite  drücken. Es ist eine zusätzliche Unsicherheit für Ihre Investitionsentscheidung. Hier sollte man die Entwicklung genau beobachten.

Also mal abwarten bis der Gesetzestext vorliegt und keine Panik.

 

Yvonne Sergon
Rechtsanwältin für Miet- und Immobilienrecht
in Cottbus

Frau Rechtsanwältin Sergon berät und vertritt seit Jahren Großvermieter, Vermieter, Mieter und Grundstücksbesitzer und -erwerber in allen Bereichen rund um die Immobilie (u.a. Mietrecht, WEG-Recht, Baurecht) in Cottbus und Hoyerswerda.

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