Die Elektroroller sind nun offiziell im Straßenverkehr erlaubt, damit einhergehend die ersten Unfälle und Probleme mit dem Staatsanwalt.

Geregelt ist die Thematik des Elektrorollers in der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ . Etwas sperrig der Name, aber dort kann man es im Detail nachlesen.

Wir möchten Ihnen einige wichtige Eckpunkte aus unserer Sicht mitgeben:

  1. Der Elektroroller muss eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“ haben Viele derzeit noch vertriebene China-Importe haben keine Betriebserlaubnis und werden die vermutlich nie kriegen. Damit dürfen Sie also im öffentlichen Straßenverkehr nicht fahren!

2. Ähnlich wie ein Moped muss der Elektroroller haftpflichtversichert sein. Es muss also eine Versicherungsplakette am Fahrzeug sein. Das ist ganz wichtig, schützt es Sie vor ggf. sehr hohen zivilrechtlichen Forderungen nach einem Unfall und machen Sie sich sonst strafbar (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).

3. Wie bei Moped oder Auto gilt bei Alkohol die 0,5 – Promille bzw. 1,1 Promille-Grenze bei Nutzung eines E-Scooters. Auch bei Drogen / BtM gibt es Ärger.

4. Eine Fahrerlaubnis ist mW für den E-Roller nicht notwendig, über 14 Jahre müssen Sie aber schon sein.

5. Einen Helm muss man auf dem E-Scooter nicht tragen. Aber Hand auf´s Herz – wie geht das wohl aus, wenn man mit dem Kopf mit bis zu 20 km/h irgendwo gegenschlägt?
Wir haben in unserer Kanzlei immer wieder Fälle mit Radfahrern und schwersten Verletzungen im Kopfbereich. Mit Helm wäre das vermutlich glimpflicher abgegangen und der ein oder andere Pflegefall vermieden worden. Persönlich konnte ich leider noch keinen Scooter testen, aufgrund der kleinen Rädern halte ich aber die Sturzgefahr bei Sand / Kanten / Rillen etc. für größer als z.B. bei einem Fahrrad mit Rädern in einer der Standardgrößen. Hier wäre ich für Rückmeldungen bzw. Ihren persönlichen Eindruck dankbar.

6. Fahren dürfen Sie mit Ihrem E-Scooter auf dem Radweg und ansonsten auf der Straße.

Wir wünschen Ihnen viel Freude an ihrem E-Roller und allzeit gute Fahrt. Mit unseren Eckpunkten wollen wir Ihnen nicht die Freude vermiessen, sondern dafür sorgen, dass Sie im Fall der Fälle keine Probleme bekommen und abgesichert sind.

Martin Bandmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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