Ferienwohnung vermieten

Urlaubszeit schönste Zeit – oft wird statt eines Hotels oder einer Pauschalreise in fremden Ländern auch eine Ferienwohnung gebucht, sei es an der Ostsee oder in zunehmenden Maße auch vor Ort im Lausitzer Seenland.

Aus Vermietersicht sollte beim vermieten einer Ferienwohnung vorab einiges beachtet werden, um nicht teuer Lehrgeld zu bezahlen.

Sachverhalt

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter seine Ferienwohung über ein Portal beworben und so einen Gast „vermittelt bekommen“. Die Anschrift und vieles mehr war anscheinend klar, leider erschien der Gast nicht, als die Zeit heran war.

Der eingeschaltene Anwalt des Vermieters machte die Forderung bei Mieter geltend, letzterer bestritt aber den Vertragsschluss. Der „angebliche“ Mieter gab ab an, es habe keine Bestätigung der Buchung gegeben, er hätte nur eine unverbindliche Anfrage stellen wollen. Die Beweislast für das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages und damit der Forderung bzw. Miete liegt leider beim Vermieter.

Letztlich verglichen sich beide auf einen Bruchteil der Forderung.

Sehr ärgerlich für den Vermieter, hätte er doch im Zweifel in dieser Zeit anderweitig vermieten können. Nach Abzug der Kosten dürfte kaum etwas übrig geblieben sein. Wenn dann noch die Finanzierung beim Erwerb der Ferienwohnung drückt, kann es schnell knapp werden. Dies muss nicht sein.

Fazit

Wir raten dazu, die Buchungsabläufe beim Vermieten der Ferienwohnung möglichst rechtssicher zu machen. Z.B. sollten Sie dem Mieter u.a. einen speziell auf Ihre Ferienwohnung angepassten Mietvertrag schicken und auf rechtzeitiger Rücksendung selbigen sowie einer Kopie des Personalausweises bestehen, dies erleichtert wesentlich den Nachweis des Vertragsschlusses, der Vertragsparteien und der ausgemachten Konditionen.

Dazu gehört aus unserer Sicht weiter, dass Sie vom zukünftigen Mieter eine angemessene Anzahlung unter Fristsetzung und Restzahlung z.B. 30 Tage vor Beginn fordern.Damit schließen Sie unseriöse Mieter schon ein gutes Stück aus und haben ggf. noch die Chance, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.

Keine gute Idee ist eine Doppelvermietung. Damit könnten Sie sich schadenersatzpflichtig machen und gibt sicher böses Blut.

Empfehlen Sie den Mietern Ihrer Ferienwohnung den Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen und bieten Sie diese mit an. Diese sichern letztlich ihre Forderung. Damit fällt es dem Mieter nicht so schwer, bei kurzzeitiger Erkrankung o.ä. Ihnen dennoch die fällige Miete zu zahlen.

Sollte dennoch etwas schief gelaufen sein bei der Vermietung der Ferienwohnung, so denken Sie an ein durchsetzungsstarkes Inkasso. Dies ist aber immer der letzte Schritt. Sinnvoller ist es, sich vorab beraten zu lassen und so potentielle Gefahren zu erkennen und weitestgehend zu vermeiden, bevor sie eben entstehen. Vieles lässt sich durch entsprechende Verträge und das Wissen um Risiken vermeiden.

Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Frau Rechtsanwältin Bandmann bearbeitet vertieft u.a. das Mietrecht, Immobilienrecht und Recht der Eigentumswohnung. Dazu gehören Themen wie Beratung zum Erwerb von Immobilien und Ferienwohnungen, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Mieter oder Vermieter, Beratung zu Vermietung und Mietverträgen, Erstellung von Mietverträgen, Inkasso und Eintreiben von Mietschulden, Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache und vieles mehr. Sie ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda, dem Lausitzer Seenland oder Senftenberg hinaus in allen Fragen des Miet- und Immobilienrechts sowie weiteren Rechtsgebieten.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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