Maklerkosten bei Wohnungsvermietung weiter eingeschränkt.
Das etwas sperrig klingende „Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ regelt ab 01.06.2015 eine weitere Einschränkung für Makler:
Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.
Der Gesetzgeber verbietet damit insbesondere dem vom Vermieter beauftragten Makler eine Maklerprovision vom potentiellen Mieter zu verlangen. Wohnraum soll damit billiger bzw. die Mieter entlastet werden.
Es gilt somit das „Bestellerprinzip„. Der Vermieter darf nicht mehr die Kosten des von ihm beauftragten Makler von diesem nur beim Mieter eintreiben lassen. Er muss nunmehr selbst zahlen.
Schaltet dagegen der Mieter einen Makler ein, so trägt er weiterhin die Kosten. Hier ist der Mieter selbst Besteller. Hieran ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Der Vermittlungsvertrag muss die Textform einhalten, ein mündlicher oder konkludent geschlossener Vertrag reicht also nicht. Dieses Formerfordernis kann also durch Email oder Fax sowie Schriftform eingehalten werden. Der Makler sollte hier genau sein, um nicht durch Formalien sein Honorar zu verlieren.
Der ein oder andere Makler könnte versuchen werden, diese Regelung zu umgehen. Hier gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. Mal schauen, welche davon in unserer praktischen Tätigkeit auftauchen.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Makler- und Mietrecht
Sie suchen einen Fachanwalt für Mietrecht oder Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Cottbus? Einen Rechtsanwalt in Cottbus der sich mit Maklerrecht, Inkasso von Maklerprovisionen, Abwehr unberechtigter Forderungen, Beratung von Mietern, Maklern und Vermietern und vieles mehr auskennt? Frau Bandmann ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über die Region um Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda oder Senftenberg hinaus in allen Fragen des Miet- und Immobilienrechts sowie weiteren Rechtsgebieten.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
Neueste Kommentare