Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die altersabhängige Urlaubsstaffelung in dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) zulässig ist oder nicht.

Der Tarifvertrag sieht eine Staffelung von 26 Tagen (bis 30 Jahre Lebensalter), 29 Tage (bis 40 Jahre) und 30 Tage (ab 40 Jahre) vor.

Damit war eine Mitarbeiterin mit über 30 Lebensjahren bzw. 29 Tagen Jahresurlaub nicht einverstanden und klagte auf Feststellung, dass ihr nicht 29, sondern 30 Tage zustehen.

Das Arbeitsgericht gab ihr Recht, das Landesarbeitsgericht nicht.

Nunmehr hat das BAG ihr aber den Tag gewährt und begründet dies damit, dass im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 20 Arbeitstage bzw. 24 Werktage als Minimum geregelt und dabei nicht auf das Alter abgestellt wird.

Zum anderen ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Diskriminierung wegen des Alters nur in begründeten Fällen zulässig.Bisher wurde hier oft mit einem erhöhten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer argumentiert. Dieser Bedarf ist aber nicht bewiesen bzw. dürfte zumindest nicht bereits ab dem 30ten oder 40ten Lebensjahr greifen.

Um diese Benachteiligung auszugleichen, hat das Gericht der Klägerin daher auch 30 Tage Erholungsurlaub zugesprochen

Fazit:
Arbeitnehmer, für die der TVÖD direkt oder mittelbar gilt oder die ähnliche Regelungen in ihrem Tarifvertrag haben, sollten daher zumindest für 2012 den höheren Urlaub geltend machen. Die Tarifparteien werden in der laufenden Tarifrunde darauf sicherlich reagieren und vergleichbare Regelungen vermeiden. Ob dies zu einer Kürzung des Urlaubsanspruches Älterer im Tarifvertrag führt und inwiefern dies mit einem Bestandsschutz vereinbar ist, bleibt abzuwarten.

Ergänzung 31.03.2012

Laut Pressemeldungen haben die Tarifparteien vereinbart, dass alle neu angestellten Beschäftigten 29 Tage Urlaub haben. Bereits Beschäftigte haben Besitzschutz. Den genauen Wortlaut des Tarifvertrages wird man abwarten müssen, derzeit gehe ich davon aus, dass „Alt-“ Beschäftigte 30 Tage Urlaub haben, unabhängig vom Alter.

 

Martin Bandmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann bearbeitet vertieft das Arbeitsrecht, u.a. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung, Gehalt und Zulagen, Beratung zum Arbeits- oder Tarifvertrag und vieles mehr. Um diese Vertiefung zu dokumentieren und sich fortzubilden, hat er 04/2012 den theoretischen Kurs für den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich abgeschlossen. Er ist Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hoyerswerda, und Cottbus.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich in unserer Kanzlei in Cottbus oder Hoyerswerda an.

Leave a comment

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.