Der Verkehrsminister möchte das Punktesystem (Punkte in Flensburg) reformieren und erhält dafür jede Menge Aufmerksamkeit.

Auf der Seite des Ministeriums heißt es:

„… Mehr Verkehrssicherheit, einfacher

Drei Maßnahmen Stufen: Beim Punktestand von 0 bis 3 soll die Vormerkung ohne weitere Maßnahme erfolgen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht (1. Stufe/gelb), würde dann eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten. Beim Punktestand von 6 oder 7 (2. Stufe/ rot) soll eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe/schwarz) würde zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Von sieben auf zwei Kategorien: Künftig soll nur zwischen schweren und besonders schweren Verstößen unterschieden werden, die mit einem bzw. mit zwei Punkten bewertet werden. „Schwere“ und „besonders schwere“ Verstöße: Ordnungswidrigkeiten mit bisher 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot sollen als „schwere“ Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie die Straftaten sollen als „besonders schwere“ Verstöße eingestuft werden.

Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen: Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und Straftaten generell nach 10 Jahren.
Ein neuer Verstoß während dieser Zeit soll nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt.

Gerechter .(K)ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren soll künftig ausgeschlossen werden. Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys!…“

Abzuwarten bleibt, wie und was davon letztlich im Gesetz umgesetzt wird. Sicherlich kann man versuchen, dass System etwas einfacher zu gestalten. Die Frage ist, ob es wirklich einfacher wird. Feste Verfallfristen bei einfachen Verstößen gibt es auch jetzt schon.

Die Abschaffung freiwilliger Seminare z.B. berührt vermutlich wenige – kaum ein Mandant hat dies m.W. in Anspruch genommen. Rücksprachen bei Fahrschulen ergaben eher, dass sich viele vom Preis abschrecken ließen und nicht freiwillig Punkte abgebaut haben.

Tendenziell wird das System eher schärfer – soll doch nach 4 schweren Verstößen Schluß sein – heute kann man dagegen 6 x 3 Punkte bekommen, ehe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hat die Behörde nicht rechtzeitig verwarnt, werden Punkte auch zurückgesetzt bzw. gelöscht. Entfällt dies nun?

Sollten Sie eine Vielzahl von Einträgen haben und Ihre Fahrerlaubnis bedroht sein, so empfiehlt sich eine Beratung im Einzelfall. Warten Sie nicht erst auf den nächsten Anhörungsbogen oder die Umstellung des Systems. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt und werden aktiv.

Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht
in Cottbus und Hoyerswerda

www.rechtsanwalt-bk.de

Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in Cottbus und Hoyerswerda in der Kanzlei für Sie zu erreichen. Das Verkehrsrecht umfasst u.a. Fragen der Erteilung und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein), die Vertretung des Mandanten gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde oder etwa dem Verwaltungsgericht Cottbus oder Dresden, Fragen zum Verkehrszentralregister und „Punkten in Flensburg“ sowie vieles mehr.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

Leave a comment