Aus dem Polizeibericht: Drogenfahrt beendet
Es heißt dort u.a.
Bernsdorf, Fritz-Kube-Ring
25.02.2018, 16:50 Uhr
Am Sonntagnachmittag beendete eine Streife in Bernsdorf (bei Hoyerswerda) die Drogenfahrt eines 24-Jährigen. Der Mann war mit seinem Auto auf dem Fritz-Kube-Ring unterwegs, als die Beamten ihn kontrollierten. Zweifel an seine Verkehrstüchtigkeit kamen auf. Die Erklärung lieferte ein Test, der den Konsum von Amphetaminen anzeigte. Die Polizisten veranlassten eine Blutprobe, untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Lenker. Wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel erwarten ihn mindestens ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie 500 Euro Bußgeld. Post dazu wird in den nächsten Wochen die Bußgeldstelle des Landkreises Bautzen verschicken. (kk)
War es das schon bei einer Drogenfahrt?
Nein.
Was nicht im Polizeibericht steht, sind die Folgen der Drogenfahrt, die über den konkreten Bußgeldbescheid deutlich hinaus gehen.
1. Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG
Nebenfolge einer rechtskräftigen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG wegen Drogen oder Alkohol ist die Tragung der Nebenkosten. Diese fallen üblicherweise kaum ins Gewicht. Bei Drogen sieht es schlechter aus. Die Blutprobe bzw. Untersuchung auf die verschiedenen Drogen kann durchaus ca. 500 € kosten und kommt zum reinen Bußgeld dazu. Über 1.000 € sind also am Ende keine Seltenheit für den Ersttäter!
2. Entziehung Fahrerlaubnis
Die Drogenfahrt wird von der Polizei in Hoyerswerda oder spätestens über das zuständige Amtsgericht Hoyerswerda von der Staatsanwaltschaft an die Fahrerlaubnisbehörde – hier regelmäßig der Landkreis Bautzen – gemeldet. Diese hat dann Eignungszweifel im Hinblick auf Betäubungsmittel und wird mindestens ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen. Auf Basis dieser Unterlagen wird es dann in vielen Fällen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis per Verwaltungsakt kommen. Damit ist gemeint, dass im Bußgeldbescheid bzw. durch das Gericht in Hoyerswerda im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Die Entziehung bedeutet aber auch, dass eine Sperre von mindestens 6 Monaten für die Neuerteilung greift. Diese Neuerteilung ist aber nicht sicher bzw. von Auflagen abhängig. In vielen Fällen wird man auch dann um eine MPU ggf. mit längerer Abstinenzzeit nicht herum kommen.
3. Erwerb Drogen
Weiterhin droht bei einer Drogenfahrt ein Verfahren nach § 29 BtMG wegen unerlaubten Erwerb von Drogen. Hier ist eine Geldstrafe bis hin Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. Die Polizei und Staatsanwaltschaft wird diesbezüglich weiter gegen den Fahrer ermitteln.
Die damit verbundenen Kosten, Folge und Mühen gehen also über die 500 € Bußgeld auf dem Artikel weit hinaus.
Ob das dem jungen Mann klar oder egal war – vermutlich eher nicht. Insofern regen wir an, sich rechtzeitig fachkundig beraten zu lassen und Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen.
Martin Bandmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht Hoyerswerda
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