Eigentumswohnung – Änderung Nutzung Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit Urteil vom 10.07.2015 mit dieser Frage zu beschäftigen. Der Eigentümer einer Teileigentumseinheit war von der Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt worden. Im Streit stand, ob in der bereits von Anfang an nicht als Eigentumswohnung, sondern als „Ladenraum“ bezeichneten Einheit eine Gaststätte betrieben werden durfte oder nicht.
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