Zum 01.07.2026 wurde die bisher geltende kurze Verjährungsfrist vor Erlass eines Bußgeldbescheides von 3 Monaten auf 6 Monate erhöht. Ab Erlass des Bußgeldbescheides galt auch bisher schon eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Inwiefern ist das überhaupt relevant? Das ist relevanter, als man auf den ersten Blick meint. In vielen Bußgeldsachen, z.B. wegen Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß oder […]
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