Das OVG Berlin – Brandenburg hat die Eilanträge gegen die Rodung des Waldes für die Tesla Fabrik auch in 2. Instanz abgewiesen. Die Arbeiten für den Bau der Fabrik können weitergehen und schnell abgeschlossen werden.

Die Grüne Liga Brandenburg e.V. und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. hatten gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung geklagt. Mit Eilanträgen sollte ein Aufschub erreicht werden. Dies hätte wegen der anstehenden Brutperiode ggf. zu hohem Zeitverzug geführt.

Die Behörde habe die erforderlichen Kenntnisse gehabt, so das Gericht, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können. Daher wurden die Eilanträge zurückgewiesen.

Sicherlich sind Umweltprüfungen ordentlich durchzuführen. Aber das hier jemand ökologisch relativ minderwertige Kiefern-Monokulturen schützen will, zudem aus Bayern kommend in Brandenburg, war schon sehr verwunderlich.

Industriepolitisch wäre es kein gutes Zeichen für den Standort Deutschland gewesen. Wobei das rechtlich natürlich kein gutes Argument ist, auch die Industrie muss sich an Gesetze und Genehmigungsverfahren halten.

Für Brandenburg freuen wir uns über die Entscheidung von Tesla, hier eine Fabrik zu bauen, vielleicht fällt ja auch für Cottbus und die Lausitz dabei etwas ab.

Yvonne Sergon
Rechtsanwältin für Baurecht in Cottbus