Kann der Arbeitnehmer den Schaden aus einem Unfall auf dem Arbeitsweg vom Arbeitgeber ersetzt verlangen?

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer Entscheidung (Az. 8 AZR 102/10) mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen:

Der Arbeitnehmer war Arzt in einer Klinik und im Rahmen seiner Rufbereitschaft zu Hause. Er wurde in die Klinik gerufen und verunglückte auf dem Weg dorthin mit seinem privaten PKW. Anschließend verlangte er vom Arbeitgeber Ersatz der Reparaturkosten von über 6.000 €.

Das BAG prüfte zuerst, ob sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ansprüche ergeben könnten bzw. ob dort dazu etwas geregelt war. Dies war nicht der Fall.

Anschließend stellte es klar, dass nach der Rechtsprechung der Arbeitnehmer die Aufwendungen für den Weg zur Arbeit grundsätzlich selbst tragen muss.

Im vorliegenden Fall befand sich der Arzt aber im Rahmen seiner Rufbereitschaft unterwegs. Der Arbeitnehmer kann sich also nicht frei überlegen, wann er wie losfährt und welches Mittel er hierzu wählt. Bei Rufbereitschaft muss er schnellstens in die Klinik. Er kann seinen Aufenthaltsort auch nur eingeschränkt wählen bzw. muss innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne am Arbeitsplatz sein können.

Daher wurden die Aufwendungen im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen und sind nicht anders zu behandeln, als wenn der Unfall mit einem Dienstwagen passiert wäre. Der Arbeitnehmer hat also grundsätzlich Anspruch auf  Übernahme der Kosten.

Bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen ist aber im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleiches eine abgestufte Haftung des Arbeitnehmers vorgesehen. Diese muss der Arzt sich hier also genauso anrechnen bzw. in Abzug bringen lassen. Das BAG gab den Fall an das LAG zurück und muss dieses jetzt prüfen, wie stark das Verschulden des Arbeitnehmers hier war bzw. wie hoch dieser mithaftet. Der Arzt kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer erheblichen Erstattung, im besten Fall 100 {01e6749596b3a0e651dbad79e435013c320db496970d5fd00945be0416edab62}, rechnen.

Fazit:

Nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit sollte also geprüft werden, welche Ansprüche Sie gegen den Arbeitgeber haben. Eventuell bestehen spezielle Versicherungen oder z.B. Erstattungsansprüche aus dem Beamtenrecht (z.B. bei Freistaat Sachsen). Viele Arbeitnehmer kennen diese nicht bzw. sollte man nachfragen.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann bearbeitet vertieft das Arbeitsrecht, u.a. Kündigung, Arbeitszeugnis, innerbetrieblicher Schadensausgleich, Schadensersatz oder Abmahnung. Um diese Vertiefung zu dokumentieren und sich fortzubilden, hat er an dem theoretischen Kurs für den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich teilgenommen.

Daneben ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigt sich der mit der Unfallhilfe, Regulierung von Unfällen, Schadenersatz u.v.m. Über die Region um Cottbus, Hoyerswerda, Senftenberg hinaus, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich in unserer Kanzlei in Cottbus oder Hoyerswerda an.

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