Am 18.06.2020 hat der BGH über die Revision gegen das Urteil des Landgericht Berlin entschieden. Es ging um einen schweren Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen.
Das Landgericht hatte beide Angeklagten wegen Mord verurteilt. Es begründete dies damit, dass sich diese in Berlin ein Rennen geliefert haben. Dabei seien sie in der Stadt bis zu 170 km/h (!) schnell und über eine rote Ampel gefahren. Dabei kam es zu dem Verkehrsunfall.
Ein Unbeteiligter, der grün hatte, wurde in seinem Wagen gerammt und verstarb.
Das Landgericht hatte jetzt „nicht nur“ wegen fahrlässiger Tötung oder „einfacher“ vorsätzlicher Tötung, sondern wegen Mord verurteilt.
Der rechtliche Unterschied ist zum einen die subjektive Seite (was dachte sich der Täter) und zusätzliche Tatbestandsmerkmale (Mordmerkmale), die erfüllt sein müssen. Umgekehrt ist der maximale Strafrahmen bei einer fahrlässigen Tötung natürlich viel geringer, als bei Mord. Es ging also letztlich um die Frage „nur“ ein paar wenige Jahre Gefängnis oder „lebenslänglich“.
Der BGH hat das Urteil gegen den Fahrer, der mit seinem PKW gegen das Unfallopfer stieß, gehalten. Dazu muss man wissen, das bei einer Revision das Urteil nicht komplett, sondern nur auf Rechtsfehler überprüft wird. Der Tatbestand bzw. der festgestellte Sachverhalt (wer wie schnell, von wo etc.) wird also nicht komplette überprüft.
Aufgehoben wurde das Urteil gegen den zweiten Raser. Hier wollte der BGH dem Landgericht nicht folgen. Es verneinte den gemeinsamen konkludenten Tatplan zwischen beiden Fahrern bzgl. der Mord an dem Unbeteiligten. Den Rasern ging es darum, das „Rennen zu gewinnen, auch wenn ihnen es offensichtlich egal war, ob Dritte dabei getötet werden. Wer mit hoher Geschwindigkeit über eine rote innerstädtische Ampelkreuzung fährt, dem ist sicherlich egal, wer oder was da noch kommt. Der muss auch wissen, das bei den Geschwindigkeiten man bei einem so schweren Unfall sehr schlechte Überlebenschancen hat. Insofern liegt Vorsatz nahe und scheidet damit eine fahrlässige Tötung als Tatbestand aus.
Der Fall zeigt aber auch, das es im Strafrecht auf Nuancen ankommen kann und die Gerichte sich nicht einig sind und verschiedene Punkte nicht höchstricherlich geklärt sind. Derartige unterschiedliche Sichtweisen können bei der Strafe einen Unterschied von mehreren Jahren Gefängnis, bei anderen Taten ggf. zwischen Einstellung, Geldstrafe, Bewährung oder Gefängnis, ausmachen.
Bandmann & Kollegen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Mandanten u.a. im Strafrecht, z.B. bei dem Vorwurf fahrlässige Tötung, Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, tödlichen Verkehrsunfällen und vielen mehr. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung des Anwaltes. Vor Akteneinsicht sollte der Beschuldigte sich zum Vorwurf nicht äußern.
Ebenso vertreten wir Opfer von Verkehrsunfällen, sei es bei der zivilrechtlichen Regulierung der finanziellen Schäden oder im Rahmen der Nebenklage vor dem Strafgericht.
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