VG Neustadt – Anordnung MPU fehlerhaft
In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall wurde ein Kraftfahrer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss (Canabis) zu einem Bußgeld verurteilt. Als die Fahrerlaubnisbehörde hiervon erfuhr, forderte sie ihn zu Beibringung einer MPU (im Volksmund Idiotentest genannt) auf. Da er dem nicht nachkam, wurde die Fahrerlaubnis per Verwaltungsakt entzogen und die sofortige Vollziehung angeordnet.
Hintergrund ist, dass an sich ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und damit der Fahrer weiter seine Fahrerlaubnis nutzen könnte. Bei einigen Arten von Verwaltungsakten gilt dies wegen gesetzlicher Regelung oder bei spezieller Anordnung (so hier) aber nicht. Der Verwaltungsakt wirkt sofort.
Wenn man weiß, dass ein Widerspruch und ein nachfolgendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht problemlos 3 Jahre dauern kann, dann schafft die vorläufige Entziehung Fakten. Deshalb gibt es die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes, der aber nur in klaren Fällen hilft.
Hier hat das Verwaltungsgericht das Körnchen im Getriebe der Verwaltung in der Anordnung der MPU gefunden. Die Fahrerlaubnisbehörde hätte bei der hier vorliegenden anlassbezogenen Aufforderung zur MPU die zu klärende Frage auf den Konsum von Cannabis eingrenzen müssen und nicht pauschal auf alle Drogen erweitern dürfen. Dies ist dann nicht mehr anlassbezogen bzw. mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig. Das Gericht sah also Anhaltspunkte für einen fehlerhaften Verwaltungsakt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Der Mandant kann zumindest vorläufig weiter fahren. Daran hängt mitunter der Arbeitsplatz bzw. die Existenz.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es oft auf die genaue Formulierung ankommt und man die Aufforderung zur Beibringung der MPU sehr gründlich lesen und prüfen muss. Schalten Sie also rechtzeitig rechtlichen Beistand ein und lassen sich beraten.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
in Cottbus und Hoyerswerda
Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und über die Kanzlei in Cottbus und Hoyerswerda zu erreichen. Das Verkehrsrecht umfasst u.a. Fragen der Erteilung und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein), die Vertretung des Mandanten gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde oder etwa dem Verwaltungsgericht Cottbus oder Dresden, Fragen zum Verkehrszentralregister und „Punkteabbau in Flensburg“ sowie vieles mehr.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
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