Arbeitsrecht – Urlaub verfällt nicht mehr so einfach zum Jahresende Der Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Bisher war es relativ klar – der Urlaub ist grundsätzlich im jeweiligen Jahr zu nehmen und verfällt am 31.12. des Kalenderjahres. Nur in Ausnahmefällen konnte er in die folgenden 3 Monate übertragen werden. § 7 Abs. […]
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