Kann ich mich auf die Unfallregulierung durch den gegnerischen Versicherer verlassen?
Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherer nach Unfällen im Straßenverkehr ihr Schadensmanagement durchzuführen. Der Geschädigte erhält Formularschreiben, in dem ihm mitunter verkürzt einige Schadenersatzansprüche dargestellt werden – etwa Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Es wird mitunter angeboten, einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des entstandenen Schadens zu beauftragen.
Beim Geschädigten entsteht dadurch oftmals der irreführende Eindruck, der Haftpflichtversicherer würde objektiv und umfassend den Unfall zugunsten des Geschädigten regulieren, quasi ein Rund-um-sorglos-Paket.
Es ist darauf zu verweisen, dass es dem Versicherer als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen vor allem darum geht, Kosten zu senken. Dazu gehören nicht nur die unmittelbar durch die Einschaltung eines Anwaltes entstehenden Kosten, sondern auch die Schadenshöhe insgesamt.
Der Anwalt des Geschädigten ist dessen Interessenvertreter und wird die Abrechnung des Haftpflichtversicherers kritisch überprüfen. Darüber hinaus wird er den Sachverhalt auf weitere Schadenersatzansprüche und deren korrekte Höhe überprüfen.
Der Verkehrsanwalt wird den Sachverhalt und die Regulierung „steuern“. Gerade am Anfang sind wichtige Weichen zu stellen. Es müssen z.B. Beweise gefunden und gesichert werden, es ist zu überlegen, ob mit der Reparatur schon begonnen werden kann oder ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen ist, ob ein Gutachter eingeschaltet werden sollte oder ein Kostenvoranschlag für die Reparatur genügt. Hat der Geschädigte sich erst einmal selbst gegenüber der Versicherung in Widersprüche verwickelt oder eine Ablehnung erhalten, ist es für den Anwalt nicht immer möglich, dies noch zu reparieren.
Der auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt kann mindestens auf Augenhöhe mit dem Versicherungsmitarbeiter oder Großschadensbearbeiter verhandeln. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung, die möglichen Schäden und deren Regulierung. Damit wird der Wissensvorsprung zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Geschädigten ausgeglichen.
Der durch den Unfall Geschädigte wird durch den Anwalt bei der Regulierung entlastet und spart so Zeit und Nerven, die ihm niemand erstatten würde.
Die beim Anwalt anfallenden vorgerichtlichen Kosten orientieren sich am Streitwert und werden, soweit der gegnerische Versicherer reguliert, auch von diesem übernommen. Hilfsweise kommt ggf. eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe in Betracht. In der Praxis trägt der Geschädigte daher fast nie die Kosten des Anwaltes.
Erfahrungsgemäß kann eine Unfallregulierung in den meisten Fällen vorgerichtlich abgeschlossen werden und der Geschädigte erspart sich somit einen Prozess.
Im Ergebnis kann daher nur geraten werden, von Anfang an einen Anwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen und nicht „allein in den Ring zu steigen“.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Kanzlei verfügt über zwei Anwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir sind daher Ihr qualifizierter Ansprechpartner rund um das Verkehrsrecht in Cottbus, Hoyerswerda, Spremberg, Senftenberg und darüber hinaus. Sie können Ihren Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vor Ort im Büro in Cottbus und Hoyerswerda oder bequem per Telefon / Email / Fax erreichen. Hausbesuche sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
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