Verkehrsunfall Hoyerswerda
Das AG Hoyerswerda (Az. 1 C 117/15) verhandelte vor kurzem einen Verkehrsunfall bei Hoyerswerda zwischen einem Fahrer, der mit seinem PKW einen vor ihm fahrenden PKW überholte, und zum anderen einem Fahrer, der mit seinem PKW aus einem Grundstück auf die Straße einfuhr.
Es kam zum Unfall, aber nicht zwischen diesen beiden PKW´s, sondern zwischen dem überholenden PKW und dem überholten PKW.
Die Frage war daher, hatte der überholenden PKW bei unklarer Verkehrslage oder trotz Gegenverkehr überholt, anders herum ob der in die Straße einfahrende Fahrer den PKW auf der Hauptstraße die Vorfahrt genommen hatte.
Norm
§ 10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, …. auf die Straße …. auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen….
Anscheinsbeweis
Daraus schlußfolgert die Rechtsprechung, dass es grundsätzlich einen Anscheinsbeweis zugunsten des auf der Straße fahrenden PKW gibt. Dies gilt auch für die zum Überholen genutzte Gegenspur.
Die Frage ist, wann die Anscheinsbeweis erschüttert ist.
Generell wird man hierzu den Nachweis eines Verschuldens des Fahrers auf der Straße fordern müssen, z.B. Alkohol, deutlich überhöhte Geschwindigkeit, Überholen bei unklarer Verkehrslage, bereits eingebogenen PKW aus Grundstück usw. Diesen Nachweis eines konkreten Verschuldens wird man mitunter nicht gerichtsfest erbringen können.
Alternativ ist daran zu denken, das Vorliegen des Anscheinsbeweises in Zweifel zu ziehen. Soweit man als Aufbiegender schon ein gutes Stück auf der Straße gefahren ist, also ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang fehlt, wird man davon ausgehen müssen, dass sich das Aufbiegen nicht ausgewirkt hat. Hierbei werden sich die Gerichte schwer tun, eine genaue Zeit oder Meterangabe auszuurteilen – so auch das lokale Gericht in Hoyerswerda.
konkrete Fall
Letztlich konnte der Aufbiegende im konkreten Fall weder das eine noch das andere nachweisen. Damit ging das Gericht von der Anwendbarkeit des Anscheinsbeweis aus und urteilte zu Lasten des in die Straße Einfahrenden. Der im Überholvorgang befindliche Fahrer erhielt Schadenersatz zugesprochen.
Bewertung
Aus unserer Sicht ist die Entscheidung konsequent, wenn man den Anscheinsbeweis nicht zu stark beschränken will. Letztlich ist der Verkehrsunfall in Hoyerswerda für den beklagten Kraftfahrthaftpflichtversicherer damit an Beweisproblemen gescheitert. Dies bedeutet um so mehr, bereits frühzeitig Beweis zu sichern und Rechtsbeistand beizuziehen. Ggf. lassen sich dann auch aus Sicht des Auffahrenden dann solche Entscheidungen vermeiden.
Umgekehrt ist aus Sicht des auf der Straße befindlichen PKW-Fahrers zu sagen, dass der gegnerische Versicherer letztlich nicht unbedingt Recht bekommen muss bzw. die Gerichte die Sache eben anders beurteilen können. Eine Klage kann sich also lohnen. Auch hierfür sollte fachlich versierter Beistand genommen werden.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
in Cottbus und Hoyerswerda
www.rechtsanwalt-bk.de
Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und über die Kanzlei in Hoyerswerda oder das Internet zu erreichen. Das Verkehrsrecht umfasst u.a. die Geltendmachung von Schadenersatz nach Unfällen in und um Hoyerswerda oder Straftaten sowie die Unfallregulierung und Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen oder Bußgeldern nach Verkehrsunfällen sowie vieles mehr.
Neueste Kommentare