PKH für Abwehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen?

Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 14.11.2011 dem Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt.

Dies ist aber nur möglich, wenn die Sache bei „grober“ Prüfung Aussicht auf Erfolg hat. Genau dies hat das OLG bejaht!

Es führt dann aus, dass die geforderte Unterlassungserklärung viel zu unbestimmt sei. Bei angeblich 304 Musikstücken müsse schon gesagt werden, von wem diese seien und als Anwalt nachweisen, dass man den Rechteinhaber vertritt bzw. der Mandant die Rechte an diesen Stücken hat. Andernfalls sei dies viel zu ungenau und als Anwaltsleistung unbrauchbar. Es bestünde dann auch kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.

Im Übrigen würde jeder Vortrag zur Ermittlung der IP-Adresse fehlen und müsste hierzu detailliert vorgetragen werden.

Demzufolge sei nachvollziehbar, dass der Beklagte die gewünschte Unterlassungserklärung nicht abgegeben habe und habe seine Verteidigung Aussicht auf Erfolgt und sei auch nicht willkürlich.

Aus technischer Sicht ist m.W. sehr umstritten und äußerst fraglich, ob die angeblich so beweissichere Ermittlung wirklich korrekt und zwingend erfolgt ist. Bisher haben wir hierzu noch keine überzeugenden Ausführungen von Seiten der Abmahnenden gesehen.

Fazit:

Der „Abmahnindustrie“ im Bereich der Peer-2-Peer-Netzwerke bzw. Internettauschbörsen von Filmen / Spielen / Software oder Musikstücken bläst scheinbar immer stärker der Wind ins Gesicht und bleibt spannend, ob die Rechtsprechung die Anforderungen weiter so erhöht, dass dieses (für die Abmahnanwälte) doch sehr lukrative Geschäftsmodell ausgetrocknet werden kann.

 

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann bearbeitet u.a. das Wettbewerbsrecht bzw. Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, rechtswidriger Upload in Peer-to-Peer-Netzwerken u.ä. Ob Cottbus, Hoyerswerda, Senftenberg oder darüber hinaus, stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte zur Verfügung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich in unserer Kanzlei in Cottbus oder Hoyerswerda an.

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