Illigaler Upload von Software, Videos, Filmen, Spielen oder zu letzt immer häufiger aktuellen Musiktiteln (Top 100, Bushido u.v.m.) – so lautet der Vorwurf in dem seitenlangen Schreiben. Bei den Mandanten ist regelmäßig der Schreck groß, wenn ein Einschreiben der einschlägig bekannten Kanzleien, z.B.
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