Der Diebstahl eines Fahrzeugs – egal ob Motorrad, Auto oder LKW ist sehr ärgerlich. Egal ob der Dieb sich – wie vor kurzem in Cottbus passiert – noch eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Stadt liefert und den Wagen dabei zerstört.

Aber es kann noch schlimmer kommen – so wird der Versicherer im Rahmen der Teilkasko genau prüfen, ob er dem „Bestohlenen“ überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe etwas erstatten muss.

Eine häufige Konstellation ist, dass Fehler in der Schadensanzeige gesucht und ein vorgetäuschter Diebstahl (also mit Einwilligung des Eigentümers) vermutet wird. Hierbei kommt es darauf an, nicht leichtfertig in der Aufregung sich widersprechende Angaben zu den Details zu machen und Zeugen zu sichern.

Ein anderer Ansatzpunkt ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. So wurde regelmäßig bei Verlust des Schlüssels oder nicht optimaler Sicherung grobe Fahrlässigkeit im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen angenommen.

Auch Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Schadenseintritt werden gern zur Kürzung genutzt.So wird man aus Flüchtigkeitsfehlern wie falschen Kilometerstand oder Vergessen eines Parkplatzremplers (Unfallfreiheit) vielleicht auf betrügerische Absichten schließen und die Leistung verweigern wollen.

Aber die Alles-oder-Nichts-Regelung des VVG ist seit der Reform von 2008 entfallen und kann jetzt stärker abgestuft werden – es kommt also noch mehr auf den Einzelfall an.

Fazit: Nach dem Diebstahl ist vor dem Streit mit dem Versicherer. Füllen Sie die komplizierten Fragebögen nicht allein und sehr gewissenhaft aus. Prüfen Sie die Angaben gegenüber der Polizei damit ab und holen sich lieber fachliche Hilfe. Akteneinsicht bekommt nur Ihr Rechtsanwalt.Dieser prüft auch Schadenersatzansprüche gegen die eventuell ermittelten Täter.

Margit Bandmann
Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hoyerswerda
www.rechtsanwalt-bk.de

Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und bearbeitet damit das Versicherungsrecht vertieft. Dazu gehören Themen wie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, Abwehr von Regressansprüchen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und vieles mehr. Sie berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über die Region um Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda oder Senftenberg hinaus in allen Fragen des Versicherungsrechts sowie weiteren Rechtsgebieten.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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