Grundstückskauf durch WEG per Mehrheit beschließen
Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss – gegen den Willen von Eigentümern einzelner Wohneinheiten – Grundstücke zukaufen?
Fällt dies unter die ordentliche Verwaltung oder ist Einstimmigkeit erforderlich?
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. März 2016 – V ZR 75/15) hatte sich mit einer Anfechtungsklage eines Eigentümers gegen einen solchen Beschluss zu beschäftigen.
Sachverhalt
Im konkreten Fall ging es darum, dass die Eigentümergemeinschaft zu wenig Parkplätze hatte. Für 31 Wohnungen gab es nur 6 Stück! Diese waren in der Teilungserklärung nur ganz bestimmten Wohnungen zugeordnet, also auch nicht für die anderen nutzbar. Die jeweiligen Nutzer bzw. Eigentümer waren von der Stadt aber verpflichtet worden, entsprechende Parkplätze nachzuweisen. Zum anderen hatte die bisher zum kostenlosen Parken genutzte Fläche das Eigentum gewechselt und war der neue Eigentümer verständlicherweise nicht bereit, dies so weiter zu dulden. Er bot Pacht bzw. Kauf an.
Die Eigentümergemeinschaft fasste daher den Beschluss, das Grundstück zu kaufen und Eigentum zu erwerben. Der Kaufpreis von bis zu 75.000 € sollte zu 85 Prozent durch die konkreten Nutzer bzw. bevorteilten Wohneinheiten, zu 15 Prozent durch alle Wohnungseigentümer getragen werden. Hiergegen klagte nun ein betroffener Eigentümer, der dagegen gestimmt hatte.
Er argumentierte, dass der Erwerb von Grundstücken eben nicht mehr zur ordentlichen Verwaltung gehören würde bzw. habe die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die Beschlusskompetenz.
Entscheidung
Die Gerichte und letztlich der BGH akzeptierten den Beschluss der Eigentümergemeinschaft bzw. wiesen die Anfechtungsklage ab. Da hier Rechtsklarheit durch den Erwerb des Grundstückes geschaffen wurde und die Stellplätze notwendig seien, würde dies einer ordentlichen Verwaltung entsprechen und könne die Mehrheit der Eigentümer dies beschließen. Auch der Verteilungsschlüssel der Kosten wurde akzeptiert.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Wohnungseigentum in Cottbus und Hoyerswerda
Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) und bearbeitet vertieft alle Rechtsfragen rund um die Eigentumswohnung. Dazu gehören Themen wie Beratung beim Kauf, Beschlussanfechtung, Hausgeld, Sondereigentum, Besitzstörung, Einbau eines Lifts und vieles mehr. Sie berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin neben Cottbus und Hoyerswerda bzw. der Region hinaus in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie weiteren Rechtsgebieten.
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