Muss der Gegner bei einem Unfall die vollen Gutachterkosten unabhängig vom Mitverschulden erstatten?

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht einen Gutachter mit der Feststellung des Schadens am KfZ zu beauftregen und kann u.a. diese Kosten vom Schädiger erstattet verlangen.

In letzterer Zeit war die Frage umstritten, ob bei einem Fall mit nur teilweiser Erstattung (z.B. Mitverschulden 50 Prozent oder Betriebsgefahr 25 Prozent die Gutachterkosten dennoch voll zu erstatten sind oder nicht. Das OLG Frankfurt / Main und das OLG Rostock hatten 2011 entschieden, dass der volle Betrag zu erstatten ist, das OLG Düsseldorf hatte nur entsprechend der Quote zugesprochen.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 7. Februar 2012 entschieden, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind. Diese Frage betrifft allein bei uns derzeit mindestens 4 Fälle und ist daher äußerst praxisrelevant.

Tip: Beauftragen Sie einen entsprechend spezialisierten Anwalt und lassen Sie diesen überprüfen, ob es nicht andere Schadenersatzansprüche aus diesem Verkehrsunfall gibt, mit denen Sie die nicht erstatteten Gutachterkosten ausgleichen können.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hoyerswerda bzw. Cottbus. Darüber hinaus  vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort oder per Telefon / Email / Fax in der ganzen Region. Nach Vereinbarung führen wir z.B. in Cottbus oder Hoyerswerda auch Hausbesuche durch.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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