Kann der Makler bei der Vermittlung einer Immobilie zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden?
Das OLG Hamm hatte in seiner Entscheidung vom 27.06.2012 darüber zu befinden.
Danach obliegt dem Makler eine Beratungspflicht. Er ist im Rahmen des Treuverhältnisses verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers im Rahmen des Zumutbaren zu wahren und ihn über alle ihm bekannten Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art aufzuklären. Insbesondere darf der Makler seine Auftraggeber nicht zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleiten.
Im Streitfall hatte der Makler den Interessenten gesagt, sie könnten das Objekt A ruhig schon kaufen. Die hierfür notwendige Liquidität könnte leicht durch den Verkauf des bisherigen Hauses B erhalten. Es gab dann aber doch Probleme mit dem Verkauf von B und die Käufer konnten nicht genug Liquidität für den Kauf von A aufbringen. Der Verkäufer vollstreckte daher hinsichtlich des restlichen Kaufpreises und wurde hiergegen geklagt. Der Schaden lag im fünfstelligen Bereich.
Fazit:
Als Interessent und potentieller Erwerber von Immobilien sollten Sie Gespräche mit dem Makler protokollieren und sich möglichst Zeugen mitnehmen. Weisen Sie auf Probleme in Ihrer Sphäre hin. Sollte es später Probleme mit dem Erwerb geben – auch z.B. bei einem Mangel des Hauses oder der Eigentumswohnung – so ist eine Haftung des Maklers zu prüfen. Umgekehrt sollte man als Makler vorsichtig sein mit allzu voreiligen Aussagen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin für Maklerrecht
in Cottbus und Hoyerswerda
Frau Rechtsanwältin Bandmann bearbeitet vertieft u.a. das Maklerrecht und Immobilienrecht in unserem Cottbusser Büro. Dazu gehören Themen wie Einklagen oder Abwehr der Maklerprovision / Maklercourtage / Maklergebühren sowie Beratung und Vertretung rund um den Maklervertrag und den Immobilienkauf. Um diese Vertiefung zu belegen, hat Sie den Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (umfasst u.a. Maklerrecht) erfolgreich abgeschlossen und verliehen bekommen. Sie berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über Lübben, Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda, Großräschen, Finsterwalde, Peitz, Kamenz oder Calau hinaus in der ganzen Region.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
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