Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich im Urteil vom 13.5.2014 damit zu beschäftigen, ob Banken bei Ratenzahlungskrediten von den Kunden zulässigerweise auch Bearbeitungsgebühren fordern können.
Bisher war z.B. bei einer Autofinanzierung üblich, dass neben den eigentlichen Zinsen eine Vielzahl weiterer Positionen auftauchte. Dort versteckte sich oft eine Bearbeitungsgebühr, bei vielen Autofinanzierungen immerhin über 1.000 €!
Bei größeren Krediten dürfte diese noch höher sein – man denke an einen Hauskauf. Aber auch viele kleine Kredite, ob für PC, Schränke oder Waschmaschine, enthielten solche Positionen. Zu Unrecht, wie der BGH nun feststellte.
Wie bekommen Sie nun Ihr Geld wieder?
Im Hinblick auf die vielen anhängigen Verfahren und die ggf. drohende Verjährung sollten Sie nicht weiter Zeit verschenken, sondern mit anwaltlicher Hilfe Ihre Ansprüche prüfen und dann geltend machen.
Selbst bei ggf. schon längst fertig abgezahlten Krediten können erhebliche Beträge zurückverlangt werden. Dabei sollte man den eventuellen Einwand der Bank, Ihr Anspruch sei zwischenzeitlich verjährt, nicht einfach gelten lassen. Lassen Sie dies durch Ihren Rechtsanwalt prüfen.
Viele Fälle dürften im normalen Schriftverkehr geklärt werden können und dürften die Banken immer weniger Lust haben, unbedingt ein Gerichtsverfahren zu riskieren.
Ergänzung:
In einem weiteren Urteil entschied der Bundesgerichtshof nunmehr, dass Kunden die Bearbeitungsgebühr selbst bei Krediten aus dem Jahr 2004 oder später noch verlangen können.
Hintergrund ist, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis und 10 Jahren auch bei Unkenntnis gilt. Da aktuell 2014 ist, kann man maximal bis 2004 zurück. Aber Vorsicht, da die ersten Oberlandesgerichte 2011 Entscheidungen zu den zusätzlichen Kreditkosten veröffentlicht hatten, dürfte man dies ab dann wissen und lässt sich gut vertreten, dass solche alten Ansprüche spätestens 3 Jahre danach bzw. Ende 2014 verjähren. Man sollte sich also beeilen. Sicherer ist es, die 3 Jahre nicht zu überschreiten und zeitnah durch seinen Rechtsanwalt(in) den Sachverhalt prüfen und die Bank anschreiben zu lassen.
Margit Bandmann
Ihre Rechtsanwältin in Cottbus
Frau Rechtsanwältin Bandmann ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Sie berät und vertritt Sie als Rechtsanwältin über die Region um Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda oder Senftenberg hinaus u.a. im Zivilrecht, z.B. bei Themen wie Hauskauf oder Autokauf.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
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