aus dem aktuellen Polizeibericht: Radfahrerin bei Verkehrsunfall verletzt
Eine 41-Jährige Autofahrerin übersah am Mittwochmittag eine 58-Jährige Radfahrerin. Beide fuhren auf dem Zehlendorfer Damm, als es zu einem Unfall kam. Die Autofahrerin hatte dabei die Vorfahrt der Radfahrerin missachtet. Diese stürzte und verletzte sich leicht. Sie wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Insgesamt entstand ein Sachschaden von 500 EUR.
Mittwoch, 12. April 2018, 11:45 Uhr
Wie geht es weiter? Was kommt nun?
1) aus Sicht des Autofahrerin
Diese muss damit rechnen, dass hier ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und (sollte dieses eingestellt werden) dann zumindest ein Bußgeldverfahren, ggf. mit Fahrverbot und Geldzahlung, auf sie zukommt.
Sie sollte über Ihren Verteidiger Akteneinsicht nehmen lassen. Zusammen mit diesem geht es darum, das Schlimmste abzuwenden und entlastende Punkte vorzutragen sowie die Annahmen der Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde kritisch zu hinterfragen. Die Beweissituation ist für die Bußgeldstelle regelmäßig deutlich schlechter, als etwa bei Geschwindigkeitsübertretungen, wo geeichte Mess-Systeme automatisch und nach der Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren oft nur schwer angreifbar sind.
Wir raten davon ab, es selbst zu versuchen oder zu hoffen, dass sich die Sache selbst erledigt (Vogel – Strauß – Methode).
2) aus Sicht der Radfahrerin
Hier geht es regelmäßig nach dem Verkehrsunfall der Radfahrerin darum, die Schadenersatzansprüche bei der Autofahrerin bzw. dem Haftpflichtversicherer des PKW geltend zu machen.
Wie geht das? Was steht mir zu? Wen schreibe ich wie an und was kann fordern? Verschenken Sie nicht Ihre Ansprüche leichtfertig. Die Gegenseite ist nicht dazu da, Ihnen zu sagen, was man als geschädigter Radfahrer wirklich fordern kann bzw. wie man diese Ansprüche belegt, sei es z.B. Schmerzensgeld, kaputte Sachen oder Behandlungskosten, die die Krankenversicherung nicht alle übernimmt. Sie ist nicht neutral, sondern will möglichst wenig oder garnicht bezahlen. Auch die Polizei oder Justiz macht dies nicht. Dies muss man selbst tun.
Da man hier regelmäßig gegen die geschulten Mitarbeiter der Versicherer allein schlechte Karten hat bzw. es schlicht unfair ist, kann man bzw. sie sich einen Rechtsanwalt nehmen. Dieser Anwalt wird ebenfalls Akteneinsicht nehmen und mit der Radfahrerin die denkbaren Schadenersatzansprüche besprechen. Der Rechtsanwalt wird den Schriftverkehr mit dem Versicherer führen. Die Kosten des Anwaltes sind übrigens eine Schadensposition und daher von der Gegenseite / Versicherer zu erstatten. Der Anwalt kostet Sie letztlich also nichts, bringt aber eine ganze Menge!
Bandmann & Kollegen
Fachanwalt Verkehrsrecht in Cottbus
und Hoyerswerda

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht in Cottbus und Hoyerswerda beraten und vertreten u.a. Autofahrer und Radfahrer nach Verkehrsunfällen. Der Mandant wird über den üblichen und möglichen Ablauf beraten und dann seine Ansprüche bzw. Interessen möglichst umgesetzt. Man muss sich in dieser unangenehmen Situation nicht selbst vertreten und sollte dies auch nicht tun.
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