Schutz Ihrer Daten durch den Rechtsanwalt

 

Auch wenn nun am 25.05.2018 die DSGVO bzw. Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist und einige Anpassungen verlangt, sind und waren wir als Rechtsanwälte verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen u.a. des Mandatsgeheimnis zu schützen. Daran ändert sich auch nicht.

Neu hinzugekommen sind Datenschutzbelehrungen, die wir vorsorglich bei allen neuen und bestehenden Mandanten durchführen. Dort werden Sie im Detail über Ihre Rechte gegenüber uns als Rechtsanwalt noch einmal aufgeklärt.

Die von uns erhobenen Daten benötigen wir zu Ihrer Vertretung bzw. Abwicklung des Mandats, auch und gerade also in Ihrem Interesse. Insofern ist diese Datenerhebung auch ohne Einwilligung zulässig. Ohne Ihre Anschrift können wir Sie naturgemäß nicht informieren, ohne Ihre Telefonnummer nicht anrufen.

Unsere Emails werden – soweit möglich und gewünscht – verschlüsselt. Das Entschlüsselungsprogramm kann über einen Link in unserer jeweiligen Email heruntergeladen.

Sollte aus Ihrer Sicht etwas verbesserungswürdig sein oder Fragen bestehen, so kommen Sie auf uns zu. Wir überprüfen dann gern den Sachverhalt bzw. erläutern dies. Vielen Dank.

 

Bandmann & Kollegen
Ihre Rechtsanwälte in Hoyerswerda und Cottbus

 

Die Schwerpunkte unsere Rechtsanwälte in Cottbus und Hoyerswerda liegen im Verkehrsrecht, Mietrecht und WEG-Recht, Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht sowie Sozialrecht.