1) Wie verhalte ich mich als Verkehrsteilnehmer bei Sturm?

2) Welche Versicherung greift hier bei Schäden?

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Grundsätzlich ist es natürlich besser, das Risiko von Schäden zu verringern, z.B. bei Sturm und höheren Windgeschwindigkeiten das Auto lieber in der Garage zu lassen (soweit vorhanden) oder es zumindest nicht unter Bäumen zu parken. Vermeiden Sie unnötige Fahrten. Als Radfahrer oder Motorradfahrer gilt dies um so mehr, da hier ein Umkippen wesentlich eher möglich ist.

Wenn man aus dem Windschatten von Gebäuden oder z.B. eines LKW hervorfährt, muss man damit rechnen, dass der Seitenwind sich deutlich bemerkbar macht und gegenzulenken ist. Dies gilt auch für Brücken und andere exponierte Stellen, wie Waldschneisen oder Bergkuppen.

Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und rechnen Sie mit Hindernissen auf der Straße, z.B. abgebrochenen Ästen oder losgerissenen Teilen von Gebäuden oder anderen Konstruktionen. Ebenso können Teile herumfliegen und Ihr Auto beschädigen.

Fahren Sie nicht in wasserüberflutete Straßen! Zum einen kann das Wasser tiefer sein als gedacht und zum anderen Hindernisse und Dinge sich unter der Wasseroberfläche befinden.

Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in tieferliegenden Gebieten oder Senken. Es könnte sich dort Regenwasser sammeln. Starten Sie kein Fahrzeug, was auch nur teilweise überflutet
war, sondern lassen es durch die Werkstatt vorher prüfen. Es kann sonst zu schweren Motorschäden kommen.

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Eine Teilkaskoversicherung greift regelmäßig nur bei stärkeren Stürmen (Windstärke 8) bzw. wenn „das Wasser zum Auto kommt“, eine Vollkaskoversicherung ist insofern vorzuziehen bzw. deckt mehr. Im Detail ist aber Ihr Versicherungsvertrag zu prüfen bzw. ändern sich die Bedingungen selbst innerhalb einer Gesellschaft und Vertragstyps immer wieder. Eine generelle Aussage ist daher nicht möglich.

In den meisten Verträgen ist eine Selbstbeteiligung und teilweise auch eine Werkstattbindung vorgeschrieben (HUK z.B. Kasko select).

Weiterhin sind im Versicherungsvertrag eine Vielzahl von Pflichten (Obliegenheiten) geregelt, die der Versicherungsnehmer einhalten muss. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten, so kann der Versicherer je nach Fall und Art der Verletzung teilweise Regress nehmen oder sogar die Leistung völlig verweigern. Ebenso bei grober Fahrlässigkeit.

Als grob fahrlässig wurde in der Vergangenheit z.B. genannt, wenn erkennbar überflutete Straßen oder Unterführungen genutzt oder trotz allgemeiner Warnung Fahrzeuge in flutgefährdeten Flächen belassen wurden.  Gehen Sie daher solche Risiken nicht ein.

Fazit:

Akzeptieren Sie die Verweigerung der Versicherungssumme, die Kürzung von Versicherungsleistungen oder den Regress durch den Versicherer nicht einfach. Lassen Sie sich (möglichst vorab) anwaltlich beraten und machen Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend. Zum anderen sollten von Anfang an, Risiken gesenkt und so Schäden vermieden werden.

 

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie das Versicherungsrecht, Abwehr von Regressen des Haftpflichtversicherers, Geltendmachung von Ansprüchen aus dem (Teil-)Kaskovertrag, Regulierung von Haftpflicht- oder Kaskoschäden, Abwicklung von Verkehrsunfällen und vieles mehr.

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