Ab dem 1.4.2013 (Ostermontag) ist die neue StVO in Kraft. Dies ist kein Aprilscherz, sondern eine partielle Überarbeitung der bestehenden Regelungen.

Dagegen hat der Bundesrat am 07.06.2013 das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters, betrifft u.a. das Verkehrssünder-Punkte-System bzw. „Punkte in Flensburg“, an den Vermittlungsausschuss übergeben.

 

Der Bundesrat will auch die bisher punktebewehrten Tatbestände beibehalten, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Zudem möchte er Verkehrsverstöße generell nur mit einem oder zwei Punkten bewerten. Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibt seiner Meinung nach in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte der Bundesrat von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern. Den vom Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an diesen Seminaren lehnen die Länder ab.

Insofern bleibt abzuwarten, wann welche Regelung zur Punkteregister genau in Kraft treten wird. Ob es damit am Ende einfacher und gerechter wird, ist eine ganz andere Frage.

Bis auf weiteres gilt also die bisherige Lösung, die einen Entzug bei 18 Punkten vorsieht und bei der man (je nach individuellen Punktestand) zwischen 2 und 4 Punkte durch spezielle Seminare abbauen kann.

Für spezielle Fragen – rund um Ihren konkreten Punktestand – stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann ist seit 2004 als Rechtsanwalt und seit 2007 alsFachanwalt für Verkehrsrecht über Hoyerswerda, Cottbus und Senftenberg hinaus in allen Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr für Sie tätig.

Sie erreichen ihn über die Kanzlei in Cottbus und Hoyerswerda sowie bequem per Telefon / Fax / Email. Weitere Rechtsgebiete werden auf Anfrage ebenfalls – ggf. durch andere Anwälte der Kanzlei – bearbeitet. Bitte fragen Sie unverbindlich an.