Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 15.05.2012 über zwei Verfahren des Amtsgericht Hoyerswerda zu entscheiden. Der Vermieter hatte die Betriebskosten fehlerhaft abgerechnet und war aufgrund dieser zu hohen Abrechnung dazu gekommen, dass die monatliche Vorauszahlung der Mieter zu erhöhen sei. Die Mieter hatten dies abgelehnt und nur geringere Abschläge auf die Betriebskosten gezahlt.Unter Berücksichtigung einer korrekten […]
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