Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1.7.2011 § 1 Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwaltsbezeichnungen könn en gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwalts-ordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozial-recht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familien-recht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- […]
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